Dienstleistungen des ASGB
Das Angebot der bilateralen
Körperschaften im Sektor Handel
Körperschaften im Sektor Handel
Die Leistungen der EbK ab 2016
Mit 1. Januar 2016 ändern sich die Leistungen der Bilateralen Körperschaft (EbK) im Südtirol Handels- und Dienstleistungssektor. Während das Angebot in den letzten Jahren ausgebaut wurde und so den Beschäftigten und Betriebsinhabern des Sektors interessante und nützliche Unterstützungen geboten werden konnten, werden jetzt einige Leistungen gekürzt und manche gänzlich wegfallen.
Notwendig wurden diese Maßnahmen, da die Nachfrage für bestimmte Leistungen wie jene für die Kostenrückerstattung bei Inanspruchnahme von konventionierten Kinderbetreuungseinrichtungen rasant angestiegen ist und zu einem Ungleichgewicht zwischen Ausgaben und Einnahmen geführt hat. Hinzu kommt, dass die seit 2008 anhaltende Wirtschaftskrise, die auch Teile des Handels- und Dienstleistungssektors voll erfasst hat, zu schwankenden Einnahmen der EbK geführt hat.
Um auch in den nächsten Jahren ein gutes Leistungspaket bieten zu können, war es notwendig, ab 1. Januar 2016 einige Leistungen zu ändern. So wird die einmalige Geburtenprämie von 500 Euro für jedes neugeborene Kind gestrichen. Gleiches gilt für die Bestattungszulage, mit welcher die Bestattungsspesen bis max. 1.500 Euro rückerstattet wurden. Die in den vergangenen Jahren immer mehr genutzte und kostenintensivste Leistung der EbK ist die Rückvergütung für die Kinderbetreuung. Diese Leistung kann man zu Recht als Erfolgsmodell der EbK bezeichnen. Sie wurde auch von anderen Bilateralen Körperschaften übernommen. Sie ermöglicht vielen Beschäftigten des Handels- und Dienstleistungssektors in Südtirol ihre Kinder in Ferienzeiten verlässlich halb- oder ganztags unterzubringen, um ihrer Arbeit nachgehen zu können. Die EbK leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Diese Leistung wird daher von der EbK auch in Zukunft angeboten, allerdings mit einer geringeren Rückerstattung, nämlich im Ausmaß von 65 Prozent statt der bisherigen 75 Prozent.
Reduziert wurde auch die Rückerstattung für den entlohnten Hochzeitsurlaub des Angestellten an den Betrieb. Die Rückerstattung wurde von 100 auf 50 Prozent gesenkt.
Trotz dieser Reduzierungen des Leistungsangebots bietet die EbK auch in Zukunft nützliche Leistungen für die eingeschriebenen Beschäftigten. Hierfür und für weitere Informationen verweisen wir auf die Internetseite der EbK www.ebk.bz.it . Auskunft erteilen auch die Bezirksbüros des ASGB.
Notwendig wurden diese Maßnahmen, da die Nachfrage für bestimmte Leistungen wie jene für die Kostenrückerstattung bei Inanspruchnahme von konventionierten Kinderbetreuungseinrichtungen rasant angestiegen ist und zu einem Ungleichgewicht zwischen Ausgaben und Einnahmen geführt hat. Hinzu kommt, dass die seit 2008 anhaltende Wirtschaftskrise, die auch Teile des Handels- und Dienstleistungssektors voll erfasst hat, zu schwankenden Einnahmen der EbK geführt hat.
Um auch in den nächsten Jahren ein gutes Leistungspaket bieten zu können, war es notwendig, ab 1. Januar 2016 einige Leistungen zu ändern. So wird die einmalige Geburtenprämie von 500 Euro für jedes neugeborene Kind gestrichen. Gleiches gilt für die Bestattungszulage, mit welcher die Bestattungsspesen bis max. 1.500 Euro rückerstattet wurden. Die in den vergangenen Jahren immer mehr genutzte und kostenintensivste Leistung der EbK ist die Rückvergütung für die Kinderbetreuung. Diese Leistung kann man zu Recht als Erfolgsmodell der EbK bezeichnen. Sie wurde auch von anderen Bilateralen Körperschaften übernommen. Sie ermöglicht vielen Beschäftigten des Handels- und Dienstleistungssektors in Südtirol ihre Kinder in Ferienzeiten verlässlich halb- oder ganztags unterzubringen, um ihrer Arbeit nachgehen zu können. Die EbK leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Diese Leistung wird daher von der EbK auch in Zukunft angeboten, allerdings mit einer geringeren Rückerstattung, nämlich im Ausmaß von 65 Prozent statt der bisherigen 75 Prozent.
Reduziert wurde auch die Rückerstattung für den entlohnten Hochzeitsurlaub des Angestellten an den Betrieb. Die Rückerstattung wurde von 100 auf 50 Prozent gesenkt.
Trotz dieser Reduzierungen des Leistungsangebots bietet die EbK auch in Zukunft nützliche Leistungen für die eingeschriebenen Beschäftigten. Hierfür und für weitere Informationen verweisen wir auf die Internetseite der EbK www.ebk.bz.it . Auskunft erteilen auch die Bezirksbüros des ASGB.
Die Leistungen der ENBIT
In Südtirol gibt es eine weitere bilaterale Körperschaft des Handelssektors. Die ENBIT bezieht sich auf jene Arbeitnehmer/innen, für welche der Kollektivvertrag des Arbeitgeberverbandes Confesercenti (Verband der Selbständigen) angewandt wird. Die ENBIT bietet folgende Leistungen für Arbeitnehmer/innen:Rückvergütung von 50 Prozent für Kinderbetreuungsausgaben
Einmalige Geburtenprämie von 600 Euro für jedes Neugeborene bzw. Adoptivkind
Beitrag für Krankengeld nach 180 Tagen Krankenstand
Für weitere Informationen und für die erforderlichen Voraussetzungen verweisen wir auf folgenden Internetlink: www.enbitbz.it