gesundheitsdienst
Arbeitszeitkonto
Mit dem letzten Bereichsvertrag für das nicht ärztliche Personal wurde das Arbeitszeitkonto eingeführt. Die Bediensteten haben nun die Möglichkeit, jene Überstunden, die nicht innerhalb Juni 2003 ausgeglichen wurden in das entsprechende Arbeitszeitkonto zu geben. Folgende Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt werden:
a) Teilzeitbedienstete
Die Bediensteten mit einem Teilzeitarbeitsvertrag haben die Möglichkeit, jene Überstunden, die nicht innerhalb des entsprechenden Halbjahres (Juni bzw. Dezember) ausgeglichen wurden auf das Arbeitszeitkonto zu geben. Diese Stunden werden um 20 Prozent pro gutgeschriebener Stunde erhöht
oder
die Stunden werden auf Antrag des Bediensteten mit einem Zuschlag von 50 Prozent pro geleisteter Stunde entschädigt.
b) Vollzeitbedienstete
Die Bediensteten mit einem Vollzeitarbeitsvertrag haben die Möglichkeit jene Überstunden, die über dem individuellen Höchstlimit von 100 Stunden, die aus Dienstgründen nicht innerhalb des Kalenderjahres ausgeglichen wurden, innerhalb 30. Juni des darauf folgenden Jahres mit einem Zuschlag von 20 Prozent auf das Arbeitszeitkonto gutzuschreiben
oder
die Stunden werden mit einem Zuschlag von 50 Prozent pro Stunde vergütete.