handel
Leistungsprämie für die Beschäftigten im Tertiärsektor (Handel)
Das statistische Amt hat die Messwerte bekannt gegeben, welche laut Landeszusatzvertrag für den Tertiärsektor vom Juni 2003 als Grundlage für die Berechnung der Leistungsprämie dienen. Die veröffentlichten Messwerte betreffen die Produktivität im Handel, das Bruttoinlandprodukt für Südtirol, die bereinigten Verbrauchszahlen und die Beschäftigungsrate. Die Daten haben in den vergangenen 12 Monaten folgende Änderungen erfahren: Produktivität minus 0,4 Prozent, Bruttoinlandsprodukt Südtirol plus 1,4 Prozent, bereinigter Verbrauch plus 0,6 Prozent und Beschäftigungsrate plus 1,9 Prozent.
Im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung haben die Vertreter der Gewerkschaften und des Verbandes für Kaufleute und Dienstleister diese Prozentsätze auf die im Landeszusatzvertrag vorgesehenen fixen Parameter angewandt und auf diese Weise eine Prämie von 107,00 Euro errechnet.
Die Prämie wird entweder als Bestandteil von zwölf Monatsgehältern ausbezahlt, wobei die erste Prämie spätestens mit der Entlohnung für den Monat März zu zahlen ist oder in einer einmaligen Lösung innerhalb derselben Frist. Anspruch haben alle Arbeitnehmer, die am 1. März 2005 beschäftigt sind, wobei die Prämie im Verhältnis zu den gearbeiteten Monaten im Jahr 2004 berechnet wird. Für Lehrlinge wird diese Prämie an der im März erreichten Einkommensstufe bemessen. Diese Prämie gilt nicht für Beschäftigte von Betrieben mit einem betrieblichen Zusatzvertrag.