Textil
Fa. Mössmer - Betriebsabkommen erneuert
Am 16. Januar wurde beim Textilunternehmen Moessmer in Bruneck das Betriebsabkommen (zweite Verhandlungsebene) erneuert. Das Abkommen gilt für die Jahre 2017 bis 2019 und betrifft alle Arbeiter/innen, welche mit dem Kollektivvertrag Textil Industrie angestellt sind. Mit dem Abkommen soll die Produktivität gesteigert und die Tuchfabrik Moessmer wettbewerbsfähiger gemacht werden. Der Textilsektor befindet sich permanent in Krise und darum ist eine Steigerung der Konkurrenzfähigkeit äußerst wichtig. Um den neuen gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen, wurde die Ergebnisprämie mit den Parametern Produktivität, Energieverbrauch und Qualität neu geregelt.
Des weiteren wurde die Möglichkeit geschaffen, einem Sanitätsfonds beizutreten. Die Bestimmungen dazu müssen im neuen Kollektivvertrag, welcher zur Zeit auf nationaler Ebene ausgehandelt wird, festgelegt werden.Die Betriebsräte und die Textilgewerkschaften haben bei einer Belegschaftsversammlung das neue Abkommen vorgestellt und die Beschäftigten haben es gutgeheißen.
Für den ASGB Textil war Markus Dibiasi bei den Sitzungen und bei der Unterzeichnung des Betriebsabkommens anwesend.
Des weiteren wurde die Möglichkeit geschaffen, einem Sanitätsfonds beizutreten. Die Bestimmungen dazu müssen im neuen Kollektivvertrag, welcher zur Zeit auf nationaler Ebene ausgehandelt wird, festgelegt werden.Die Betriebsräte und die Textilgewerkschaften haben bei einer Belegschaftsversammlung das neue Abkommen vorgestellt und die Beschäftigten haben es gutgeheißen.
Für den ASGB Textil war Markus Dibiasi bei den Sitzungen und bei der Unterzeichnung des Betriebsabkommens anwesend.