Dienstleistungen des ASGB

Befreiung Fernsehgebühr RAI für 2017

Wie bekannt, wird die Fernsehgebühr ab dem heurigen Jahr über die Stromrechnung verrechnet.
Falls jemand kein Fernsehgerät besitzt, kann er die Befreiung von der Gebühr (Canone Rai) beantragen. Die Gesuche für die Befreiung von der Fernsehgebühr für das Jahr 2017 können wieder bei den Büros des ASGB ausgefüllt bzw. abgegeben werden. Alternativ dazu kann das Gesuch auch direkt per Post als Einschreiben ohne Umschlag an die Agentur der Einnahmen, Abteilung Fernsehgebühr, versendet werden. Die Gesuchsvorlage kann auf der Webseite der Agentur der Einnahmen heruntergeladen werden. Für die Erstellung des Gesuches in unseren Büros wird ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Führerschein benötigt). Die Gesuche können ab sofort bis ca. Mitte Jänner 2017 gemacht werden.

Dienstleistungen des ASGB

Geld für Papis

Das „Landesfamiliengeld plus“
Im September 2016 hat die Landesregierung eine neue Maßnahme verabschiedet, die Vätern zu Gute kommt, welche mindestens zwei Monate der Arbeit fern bleiben, um die Elternzeit zu beanspruchen. Es handelt sich hierbei um ein Pilotprojekt für den Zeitraum 2016-2018. Gefördert wird die Elternzeit der Väter und zwar für Kinder, die zwischen dem 01. Jänner 2016 - 31. Dezember 2018 auf die Welt kommen.
Anrecht auf dieses Landesfamiliendeld plus haben alle Familien, die auch das Familiengeld des Landes beziehen. Zugang zu dieser Förderung haben nur lohnabhängige Väter in der Privatwirtschaft, die in Südtirol ihren Arbeitssitz haben. Das bedeutet, dass Bedienstete der öffentlichen Verwaltung oder Selbständige kein Anrecht auf das Landesfamiliengeld plus haben.
Außerdem muss die Elternzeit, und zwar mindestens zwei Monate durchgehend, während der ersten 18 Lebensmonate des Kindes in Anspruch genommen werden. Maximal werden drei Monate der genossenen Elternzeit finanziert. Ist das Kind während der Elternzeit des Vaters in einem Kleinkinderbetreuungsdienst untergebracht, so verliert man den Anspruch auf diese Förderung.
Das Ausmaß des „Familiengeld plus“ hängt davon ab, ob der Vater die Elternzeit bezahlt oder unbezahlt genossen hat. Hat er während der Elternzeit kein Gehalt bezogen, so beträgt die monatliche Förderung 800 Euro. Ist die Elternzeit hingegen bezahlt gewesen, so sinkt der monatliche Betrag auf 400 Euro. Bei einer Mischung zwischen bezahlten und unbezahlten Monaten beläuft sich das monatliche „Familiengeld plus“ auf 600 Euro.
Das Ansuchen kann ab dem 1.September 2016 gestellt werden und zwar im Patronat oder direkt bei der ASWE in Bozen. In der Regel muss dieses Ansuchen innerhalb 90 Tagen ab Beendigung der Elternzeit gestellt werden. Für Elternzeiten bezüglich Geburten vom 1. Jänner 2016 bis zum 31. August 2016, die vor dem 1.September 2016 genossen worden sind, können die Anträge für den Zusatzbeitrag innerhalb von 90 Tagen ab 1. September 2016 eingereicht werden.
Das „Landesfamiliengeld plus“ wird in einmaliger Zahlung mit dem Landesfamiliengeld auf das Konto überwiesen.
Weitere Informationen findet man in der Rubrik „Familienförderung“ unter www.provinz.bz.it/aswe. Außerdem wird auch die Sendung „plus punkt sozial“ von Rai Südtirol in Zusammenarbeit mit dem ASGB im Oktober dieses Thema behandeln.