Gesundheitsdienst

Stellungnahme des ASGB-Gesundheitsdienstes
zum Entwurf des Landesgesundheitsplanes

Die Fachgewerkschaft Gesundheitsdienst im ASGB ist der Überzeugung, dass zuerst das Gesetz zur Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes zu verabschieden ist, bevor der neue Plan genehmigt wird.
Im Allgemeinen kann man sagen, dass dieser Entwurf zum Landesgesundheitsplan in vielen Punkten sehr vage gehalten und nicht klar verständlich ist, wie sich das Gesundheitswesen in Südtirol in Zukunft entwickeln soll.
Es ist z.B. nicht klar welche konkrete Ausstattung die sieben Krankenhäuser in Südtirol künftig haben werden. Es gibt auch für die Zukunft kaum Sicherheit für die Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und die Bevölkerung. Situationen wie die Auflassung der Geburtentätigkeit in den Krankenhäusern von Innichen und Sterzing werden auch in Zukunft nicht klar geplant. In diesem Entwurf ist kein Bezug zu den „neuen“ Gesundheitsberufen zu finden. Der ASGB-Gesundheitsdienst ist der Ansicht, dass die nichtärztlichen Gesundheitsberufe im Gesundheitssystem eine wesentliche Rolle spielen, aber nicht den erforderlichen Stellenwert erhalten. Aus diesem Grund wäre es erforderlich anzuführen, welche Maßnahmen geplant sind, um durch die bessere Einbindung dieser Berufsgruppen das Gesundheitswesen zu verbessern und deren Stellenwert anzuheben.
Die angeführte Kostendämpfung ist nicht nachvollziehbar. Ist die Politik wirklich der Meinung, einer Kostensteigerung in den nächsten Jahren so entgegenwirken zu können, dass die Ausgaben sogar reduziert werden können?
Als eines der wesentlichen Ziele der medizinischen Versorgung ist die Vermeidung aller Organisationskosten, welche den Patienten keinen Nutzen bringen, angeführt. Diese Aussage ist für den ASGB-Gesundheitsdienst missverständlich und birgt auch Gefahren. Hinter einer solchen Aussage kann sich die Absicht einer Privatisierung vieler Dienste verstecken.
Ein wesentlicher Aspekt in der Gesundheitsversorgung spielen sicherlich die Palliativmedizin und die Hospizen. Dieser Bereich fehlt im Landesgesundheitsplan gänzlich.

Handwerk

Sani-Fonds auch für Familienangehörige

Ab dem 1. August 2016 besteht auch für folgende Familienmitglieder der Angestellten der Handwerksbetriebe die Möglichkeit, Mitglied des Sani-Fonds zu werden und die Leistungen zu beantragen.
Welche Familienmitglieder können eingeschrieben werden?
Die Versicherung kann auf folgende Familienmitglieder ausgeweitet werden:
Nicht zu Lasten lebender Ehepartner / in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Person;
Kinder über 12 Monate (Die Abdeckung des zu Lasten lebenden Ehepartners und minderjähriger Kinder zwischen 0 und 12 Monate ist bereits - ohne zusätzliche Kosten - im Versicherungsschutz des Mitarbeiters oder des Inhabers enthalten);
Volljährige Kinder, die zu Lasten sind oder auch nicht, bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres. Der Versicherungsschutz gilt auch für Kinder über 26 Jahre, wenn sie mindestens seit der Vollendung des 25. Lebensjahres im Fonds eingeschrieben sind und zur Universität gehen.
Volljährige zu Lasten lebende Kinder mit einer dauerhaften Invalidität, die nicht unter zwei Drittel sein darf (ohne Altersbegrenzung)
Welches sind die Vorteile?
Breites Leistungssprektrum zusätzlich zum öffentlichen Gesundheitswesen
Einfache und schnelle Rückvergütung
Freie Wahl vertragsgebundener oder ungebundener Gesundheitseinrichtungen
Interessante Beiträge für Zahnmedizin und Augenheilkunde
Wie erfolgt die Einschreibung?
Die Einschreibung der Familienmitglieder der Angestellten wird vom Lohnberater des betreuten Handwerksbetriebes, in dem der Mitarbeiter angestellt ist, getätigt. Für die Einschreibung der Familienmitglieder sind folgende Schritte vorzunehmen:


1. Einschreibeformular herunterladen, vollständig ausfüllen und an folgende E-Mailadresse senden: info@sani-fonds.it
2. Senden einer Kopie des Formulars an den Lohnberater des betreuten Handwerksbetriebes, wo man arbeitet und Mitteilung, dass man die Familienmitglieder in den Fonds einschreiben will.
3. Die Zahlung des Beitrages für die Familienmitglieder beträgt Euro 18,00 pro Monat und erfolgt direkt über den Lohnstreifen.