Energiewerker

Energieworkshop in Gamlitz – Südsteiermark

Diskussion zum Thema: „Energie 4.0 – Chancen und Bedrohung“

Die Weinberge der Südsteiermark im HerbstDie Weinberge der Südsteiermark im Herbst

Der Vorsitzende des Wirtschaftsbereiches Energie der GPA-djp im Österreichischen Gewerkschaftsbund. ÖGB, Johann Hubmann, lud zum zweitägigen Workshop, um über die Chancen und Bedrohungen der Energie 4.0 zu diskutieren. Im Fokus standen die Zukunftsperspektiven der Energieversorgung sowie deren Auswirkungen auf die Gesellschaft und auf konventionelle Energieversorger.
Da die zukünftigen Entwicklungen die gesamte Branche vor große Herausforderungen stellen wird, waren dieses Mal nicht nur die Mitglieder des Bundesausschusses Energie und Fach – ReferentInnen eingeladen, sondern auch die Arbeitgeber-Seite, vertreten durch die Geschäftsführung des Arbeitgeberverbandes und die Verhandlungsleiter für den Kollektivvertrag EVU. Darüber hinaus kamen auch SpitzengewerkschafterInnen im Energiebereich aus Slowenien, Deutschland und Südtirol, um das Thema grenzüberschreitend zu betrachten.
Die Südtiroler Delegation des ASGB war durch den Vorsitzenden Tony Tschenett und den Sekretären der GEW Hansjörg Ungerer und Stefan Gasser vertreten. Bei der Ankunft im Weindorf Gamlitz, nahe der slowenischen Grenze, gab es zuerst einen Einblick in die Geschichte der Südsteiermark verbunden mit einer Weinverkostung im Weinberg. Außerdem konnten neue Kontakte mit Energievertretern der verschiedener Bundesländer geknüpft werden. Besonders erfreulich ist, dass wir wieder in engerem Kontakt mit den Kollegen der TIWAG sind. Prompt erfolgte eine Einladung, um die neue Leitstelle zu besichtigen.

Textil
WÄSCHEREI - INDUSTRIE

Erneuerung des Kollektivvertrages

Am 13. Juli 2016 wurde der Kollektivvertrag für die Beschäftigten der Wäscherei-Industrie unterzeichnet.
Die wichtigsten Neuerungen
Elternurlaub:
Möglichkeit der Aufteilung des Elternurlaubes in Stunden bis zum Alter von 12 Jahren des Kindes.
Adoption:
bei internationaler Adoption steht ein Wartestand von max. 30 Tagen zu. Dieser Wartestand wird wie folgt unterteilt: 15 Tage für Treffen im Ausland mit dem Kind und 15 Tage für die Abwicklung der Prozeduren um das Kind zu sich nach Hause zu bringen.
Beschäftigte mit Einschränkungen:
Beschäftigte, für welche das Gesetz 104 Anwendung findet, haben die Möglichkeit die Freistellungen aufzuteilen. Dies gilt auch für die dreijährige Sonderfreistellung bei Kindern mit Einschränkungen laut Gesetz 104 bis zum 12 Lebensjahr.
Freistellung für Frauen welche Opfer von Gewalt wurden: Aufteilung des Wartestandes von einem Monat auf drei Monate.
Teilzeit:
Zulage für Bereitschaft von elastischer Klausel von 1,50 Prozent;
Lohnerhöhung:
Die Lohnerhöhung erfolgt in Etappen. Als Beispiel führen wir die Einstufung A3 an, die eine Lohnerhöhung von 70 Euro enthält, welche wir folgt ausgezahlt werden:


ab 1. Juli 2016 30 Euro
ab 1 Juli 2017 20 Euro
ab 1 Juli 2018 20 Euro

Ausführliche Informationen werden in den Belegschaftsversammlungen in den Betrieben erteilt.