Handwerk

Neuregelung des Lehrlingswesen im Handwerk

Am 14.07.2016 haben die beiden Handwerkerverbände und die vier Gewerkschaftsbünde das neue Abkommen für das Lehrlingswesen im Handwerk unterzeichnet, welches den Leistungsbezug stärker in den Mittelpunkt rückt.
In Südtirol, der einzigen italienischen Provinz, die das Zwei-Säulen-Modell lebt und anwendet, gibt es aktuell 3.400 Lehrverträge. Aufgrund der rückläufigen Lehrlingszahlen wurde vor rund einem Jahr mit der Südtiroler Landesverwaltung der sogenannte Lehrlingspakt geschnürt, der mit verschiedenen Maßnahmen die traditionelle Lehre als attraktive Ausbildungsmöglichkeit steigern und die Beschäftigung für Jugendliche fördern soll. Das neue Lehrlingsabkommen im Handwerk sieht eine Aufwertung der schulischen Leistungen vor, sodass die Schulnoten in positiver Weise auf die Entlohnung des Lehrlings einwirken. (siehe Tabelle)
Sowohl die Handwerkerverbände als auch die Gewerkschaften sehen in dieser Entscheidung einen doppelten Nutzen: zum einen werden Jugendliche angespornt gute Leistungen zu erbringen, um noch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten, zum anderen ist es ein Zeichen der Wertschätzung für die Ausbildungsleistung der Betriebe, die in junge Fachkräfte investieren und zu 100 Prozent die Ausbildung der Lehrlinge finanzieren. Im Gegensatz zum Schulbesuch gibt es nämlich kein angestammtes Recht auf einen Ausbildungsplatz. Durch diesen neuen Ansatz soll ein Ausbildungssystem gestärkt werden, das bedeutende Arbeitsplätze für Südtirol schafft, vor allem aber auch um noch qualifiziertere Fachkräfte hervorzubringen und einem drohenden Fachkräftemangel langfristig entgegenzuwirken.
Lehrlingslöhne im Handwerk:
gültig für Abkommen ab 01.07.2016
Entlohnung in Prozent Entlohnung bei einer Vorjahres-Durchschnittsnote von 7,5
im 1. Lehrjahr 35 Prozent
im 2. Lehrjahr 50 Prozent 60 Prozent
im 3. Lehrjahr 60 Prozent 70 Prozent
im 4. Lehrjahr 70 Prozent 80 Prozent

Industrie

Neuregelung des Lehrlingswesen in der Industrie

Ende Juli 2016 wurde vom Südtiroler Unternehmerverband und den vier Gewerkschaftsbünden das Lehlingsabkommen im Industriebereich unterzeichnet. Dabei wurden die Prozentsätze, die im Gegensatz zum Handwerkssektor höher sind, festgelegt. Auch die Schulstunden werden, im Gegensatz zur gesamtstaatlichen Regelung, weiterhin prozentuell entlohnt.
Lehrlingslöhne im Industriesektor:
gültig für Abkommen ab 01.07.2016
Entlohnung in Prozent
im 1. Lehrjahr 40 Prozent
im 2. Lehrjahr 55 Prozent
im 3. Lehrjahr 70 Prozent
im 4. Lehrjahr 80 Prozent