Transport & Verkehr
FLUGHAFEN ABD AIRPORT BOZEN

Erneuerung des Solidaritätsabkommen

Das mit 30. August 2016 abgelaufene Solidaritätsabkommen für die Angestellten des Bozner Flughafens wurde am 15. August 2016 im Amt für Arbeitsservice in Bozen in der Präsenz von Herrn Dr. Ambach erneuert. Aufgrund der allseits bekannten Situation (derzeitig fehlende Flüge usw.) wurde diese Aktion notwendig, um eine vorzeitige Entlassung der Angestellten zu verhindern. Das für weitere zwölf Monate erneuerte Solidaritätsabkommen sieht für die insgesamt 24 betroffenen Angestellten des Unternehmens ABD Airport Bozen eine mögliche Reduzierung der Arbeitszeit von bis zu 60 Prozent vor.

Öffentlicher Dienst

Neuerungen Bereichsübergreifender Kollektivvertrag

Nach einem Jahr langer und zäher Verhandlungen – und auch einigen Protesten in der Zwischenzeit – sind die Neuerungen im BÜKV nun unterschriftsreif.
Der neue Vertrag bringt allen Bediensteten ab dem 1. Juli 2016 40 Euro Brutto Lohnerhöhung und ab 1. Mai 2017 weitere 40 Euro monatlich. Diese Beträge sind für die Mitarbeiter aller Funktionsebenen dieselben. Die Auszahlung der ausstehenden Beträge sollte innerhalb November oder Dezember erfolgen.
Eine weitere Neuerung ist ab 1. Januar 2017 die Erhöhung der Beitragsleistung des Arbeitgebers für den Zusatzrentenfonds.
Der Bereichsübergreifende Kollektivvertrag sieht vor, dass ab 01.01.2017 der öffentliche Arbeitgeber seinen Beitragsanteil für den Laborfonds um einen Prozent erhöht, wenn auch der Bedienstete mindestens zwei Prozent an Beiträgen einzahlt. In diesem Fall erhöht sich auch der Anteil welcher von der Abfertigung im Laborfonds eingezahlt wird, von 18 auf 36,5 Prozent.
Um die erhöhte Beitragszahlung des Arbeitgebers ab 01. Januar 2017 in Anspruch nehmen zu können, muss der Bedienstete innerhalb November 2016 seinen eigenen Beitrag auf mindestens zwei Prozent erhöhen. Jene Bediensteten die bereits zwei Prozent und mehr einzahlen, erhalten den erhöhten Arbeitgeberanteil automatisch mit 1. Januar 2017.
Erfolgt die Option zur Erhöhung erst im Laufe des Jahres 2017, so greift die Erhöhung zu Lasten des Arbeitgebers immer jeweils ab dem darauffolgenden Trimester und nicht rückwirkend ab dem 01. Januar 2017.
Zu diesem Thema werden wir noch innerhalb November Informationsveranstaltungen organisieren.
Ab 1. Januar 2018 wird ein Gesundheitsfonds eingerichtet, über welchen die öffentlichen Bediensteten zusätzliche Leistungen ergänzend zum Sanitätsbereich in Anspruch nehmen können. Die Verhandlung für das entsprechende Abkommen wird nach der offiziellen Unterzeichnung dieses Vertrages in Angriff genommen.
Durch den neuen Vertrag gibt es nun auch einige normative Verbesserungen.
So können nun Elternzeiten und Wartestände für Personal mit Kindern bis zum 12. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Bei der Elternzeit wurde die Möglichkeit eines weiteren Zeitabschnittes hinzugefügt.
Wartestand für Personal mit Kindern und Freistellung aus Erziehungsgründen können künftig auch für die zeitbegrenzte Anvertrauung beansprucht werden.
Die 60 Tage für die Krankheit des Kindes können nun nicht mehr nur bis zum 8. sondern bis zum 12. Lebensjahr im Krankheitsfalle in Anspruch genommen und ebenso für die Begleitung der Kinder zu Untersuchungen und Therapien genutzt werden.
Bedienstete mit Beeinträchtigung, welche Wettkampfsport betreiben, haben nun Anspruch auf zehn Tage bezahlten Sonderurlaub  für die Teilnahme an nationalen und internationalen Wettkämpfen.
Sobald der Vertrag (z.Zeitpunkt des Redaktionsschlusses stand der Termin noch nicht fest) unterzeichnet ist, senden wir ihn via Mail an unsere Mitglieder!
Aus diesem Grund ersuchen wir alle Mitglieder um die Übermittlung der Mailadressen bzw. Meldung von Änderungen.