Verbrauchertelegramm
IMMOBILIEN-LEASING ZU WOHNZWECKEN

VZS: eine Alternative zu den Wohnbaudarlehen?

Mit dem Begriff Immobilien-Leasing beschreibt man eine Finanztransaktion, die es ermöglicht, eine Immobilie als Hauptwohnung zu erwerben. Man zahlt eine Mindestanzahlung, für eine gewisse, vertraglich festgelegte Zeit eine monatliche Leasingrate und am Ende eine sogenannte „Maxi-Rate“ oder Ablösung. Eine Hauptwohnung ist eine Wohnung in der sich die/der Betreffende oder seine Familie gewohnheitsmäßig aufhalten. Die mit Leasing erworbene Wohnung muss innerhalb eines Jahres ab Übergabe als Hauptwohnung genutzt werden. Die Finanztransaktion besteht in einem Vertrag zwischen einer Bank oder einem Finanzvermittler, der von der Banca d’Italia zugelassen worden sein muss und von dieser beaufsichtigt wird, auch als Leasinggeber („concedente“) bezeichnet, und einer Privatperson als Leasingnehmer („utilizzatore“). Der Leasinggeber verpflichtet sich, die Wohnung für den Leasingnehmer zu kaufen bzw. bauen zu lassen. Das Eigentum verbleibt also beim Finanzierer, während der Kunde das Recht hat, die Wohnung zu nutzen, sofern er die Erstrate bezahlt und der Pflicht, die monatlichen Raten zu begleichen, nachkommt. Die Finanzierung sieht im Verhältnis zum Kaufpreis und zur Vertragsdauer berechnete Raten unter Anwendung eines jährlichen Zinssatzes vor. Bei Ablauf des Vertrags kann der Kunde das Recht auf Ablöse der Wohnung ausüben, indem er die im Vertrag festgelegte Schlussrate begleicht. Mit dieser Art von Leasing kauft also die Bank die Wohnung, und sie bleibt bis zur eventuellen Begleichung der Schlussrate deren Besitzerin.
Weitere Informationen: www.consumer.bz.it/22v34339d108462.html

Verbrauchertelegramm
HAUSTÜRGESCHÄFTE

Vorsicht Falle: statt „Skonti“ Verträge
über mehrere tausend Euro!

Immer wieder wenden sich derzeit besorgte VerbraucherInnen an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), um Informationen über an der Haustür gemachte Bestellungen zu erhalten. Bei den (unangemeldeten) Hausbesuchen der Vertreter werden Verträge zur Unterschrift vorgelegt, mit welchen sich die VerbraucherInnen verpflichten Waren, meist Haushaltsartikel, im Wert von 2.500 bis 3.000 Euro zu erwerben. Zuerst wird eine Bestellung zur Unterschrift vorgelegt, aus welcher der eigentliche Vertragsgegenstand nur schwer ersichtlich ist. Wenige Wochen später folgt ein zweites „Warenübergabeprotokoll“, das einige Produkte auflistet, die jedoch nie geliefert wurden. Man riskiert, im Zuge des Vertreterbesuchs einem Irrtum zu erliegen, da die Rede von „Skonti“ ist, die man bei Katalogbestellungen im Lauf der nächsten fünf Jahre nutzen könne. Erst nach der Unterzeichnung wird den Meisten bewusst, dass sie sich verpflichtet haben, Waren im Wert von mehreren tausend Euro zu bestellen.
Infos und Beratungen bei der VZS unter Tel. 0471-97 55 97