Aktuell

Vorstellung neuer Mitarbeiterinnen

Natascha Slemmer

Mein Name ist Natascha Slemmer, ich bin 45 Jahre alt und habe seit kurzem die Stelle als Rezeptionistin übernommen. Nach meiner 15 jährigen Tätigkeit als Sekretärin im Präsidium der Handelskammer Bozen und bei der Autonomen Provinz Bozen, blieb ich für 10 Jahren zu Hause um meine zwei Jungs zu betreuen. Da sie jetzt schon ziemlich selbstständig sind, wagte ich wieder den Sprung ins Arbeitsleben. Ich freue mich die Mitglieder und Nichtmitglieder im ASGB begrüssen zu können.
Johanna Grossberger

Mein Name ist Johanna Grossberger und ich arbeite als Fachsekretärin bei der Fachgewerkschaft Gebietskörperschaften. Nach langjähriger Erfahrung im sozialen Bereich als Sozialbetreuerin in Altenheimen und in der Hauspflege (sowohl in der direkten Betreuung  wie auch in der Verwaltung als Einsatzleiterin) beschloss  ich vor zwei Jahren eine neue Herausforderung anzunehmen. Mein Weg führte mich damals bereits zur Gewerkschaftsarbeit und nun bin ich seit 1. August dieses Jahres  Mitarbeiterin des ASGB. Mein Arbeitsbereich bei den Gebietskörperschaften ist vielfältig. Es geht um  Beratung und Information  unserer Mitglieder in vielfältigen Fragen bezüglich deren Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz, Beistand bei Disziplinarmaßnahmen und Verhandlungen zu dezentralen  Abkommen in Bezirksgemeinschaften, Altenheimen, Gemeinden und in den Verkehrsämtern Bozen und Meran. In Kürze werde ich hauptsächlich im Bezirksbüro in Neumarkt tätig sein und die Mitglieder im Bezirk Überetsch-Unterland betreuen.
Als neue Mitarbeiterin des ASGB wurde ich von allen KollegenInnen herzlich aufgenommen und unterstützt. Aus diesem Grund freue ich mich, weiterhin gemeinsam mit diesem Team die Interessen unserer Mitglieder zu vertreten und mich für deren Rechte einzusetzen.

Verbrauchertelegramm

CLASS ACTION: Gesetzentwurf hängt
seit über einem Jahr im Senat fest

Verbraucherverbände fordern Freigabe für eine grundlegende Reform zum Schutz der Bürger.
Am 3. Juni 2015 hatte die Abgeordnetenkammer fast einstimmig einer wichtigen Reform in Bezug auf die Sammelklage zugestimmt. Obwohl seitdem mehr als ein Jahr vergangen ist, hat der Senat keinen weiteren Schritt zur Verabschiedung des Gesetzesentwurfes Nr. 1950 (class action) unternommen. Aus diesem Grund haben 12 Verbraucherverbände den Senatoren einen Brief mit der Forderung, die Verabschiedung nicht weiter zu blockieren, zukommen lassen. Die Verbraucherverbände erachten die Reform der Sammelklage als dringend und nicht aufschiebbar. Alle wichtigen Rechtsordnungen in Europa beinhalten bereits Regelungen zu Schadensersatz-Sammelklagen, dank welchen flächendeckenden Rechtswidrigkeiten entgegen gewirkt werden kann, und dank welcher die Geschädigten geschützt werden können.