Energiewerker
ENEL: Aufnahme von Personal ohne Zweisprachigkeitsnachweis
Wie wir festgestellt haben, hat die ENEL PRODUKTION 1 Fachingenieur (perito industriale) in der Provinz Bozen, mit Arbeitssitz in Kardaun aufgenommen. Leider mussten wir auch feststellen, dass die Aufnahme ohne Einhaltung der Zweisprachigkeitspflicht gemäß DPR 752/1976, sowie DPR vom 15. Juli 1988 Nr. 574 und nachfolgende Abänderungen und Ergänzungen stattgefunden hat.
Die Verantwortlichen der ENEL Produktion behaupten, sie seien nach Inkrafttreten des so genannten Bersani-Dekretes ab 1.4.99 nicht mehr Konzessionäre eines öffentlichen Dienstes und somit unterliegen sie der Einhaltung der Zweisprachigkeitspflicht nicht mehr.
Wir sind der Überzeugung, dass die gesetzlichen Grundlagen die ENEL Produktion immer noch zur Einhaltung der Zweisprachigkeit verpflichten. In diesem Sinne äußert sich auch Prof. Paolo Carrozza, ein berühmter Verfassungsrechtler von der Universität Pisa, welcher bereits ein Rechtsgutachten „pro veritatae" ausgearbeitet hat.
Nachdem die ENEL Produktion fest auf ihren Standpunkt beharrt, haben wir bereits alle rechtlichen Schritte einer Klage in die Wege geleitet. •