Verbrauchertelegramm
Photovoltaikförderung: Gelder ausgeschöpft
Die Photovoltaikförderung im Rahmen des Fünften Energiekontos (Quinto Conto Energia) hat mit Anfang Juli ihr Ende gefunden. Die Gelder, welche für die Förderung vorgesehen waren, sind nun zur Gänze ausgeschöpft. Für bestehende Wohngebäude gibt es weiterhin die Möglichkeit, 50 Prozentder Kosten für eine Photovoltaikanlage von der Einkommenssteuer abzuziehen.
In der Praxis bedeutet dies, dass derzeit für Neubauten keine Möglichkeit besteht, in den Genuss eines Beitrages für Photovoltaikstrom zu kommen. Für bereits bestehende Gebäude kann hingegen der Steuerabzug für Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten (Gesetzes Nr. 449/1997 Art. 16-bis DPR 917-86) in Anspruch genommen werden.
Detaillierte Informationen hierzu auf
www.verbraucherzentrale.it/17.html.
In der Praxis bedeutet dies, dass derzeit für Neubauten keine Möglichkeit besteht, in den Genuss eines Beitrages für Photovoltaikstrom zu kommen. Für bereits bestehende Gebäude kann hingegen der Steuerabzug für Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten (Gesetzes Nr. 449/1997 Art. 16-bis DPR 917-86) in Anspruch genommen werden.
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www.verbraucherzentrale.it/17.html.