Verbrauchertelegramm
Sicher wohnen
Schutz vor Einbrüchen steuerlich absetzbar
Einen Einbruch in den eigenen vier Wänden zu erleiden bedeutet für viele Menschen einen großen Schock. Viele Einbrüche könnten jedoch durch Anwendung einfacher Vorsichtsmaßnahmen vermieden werden. Auch die Investition in Einbruchssicherungs-Maßnahmen ist gut angelegtes Geld; der Aufwand für solche Maßnahmen kann zusätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Schlimmer als der materielle Schaden ist fürdie Betroffenen meist die Vorstellung, sich in den eigenen vier Wänden nicht mehr sicher fühlen zu können.
Durch einen Rundgang im und außerhalb des Hauses können Schwachstellen oft bereits mit bloßem Auge erkannt werden. Dazu zählen z.B. Standardschlösser, schwache Mauerverankerungen, ungesicherte Türangeln, Kellerfenster ohne Zusatzschlösser, ungesicherte Gitterroste und vieles mehr.
Die Behebung solcher Schwachstellen am eigenen Gebäude bzw. der Wohnung erfolgt durch Maßnahmen zur Einbruchssicherung. Die Investition in Einbuchssicherungs-Maßnahmen kann von der Einkommenssteuer (IRPEF) abgezogen werden. Für Maßnahmen im Zeitraum zwischen 26. Juni 2012 bis einschließlich 30. Juni 2013 können 50 Prozent der Ausgaben (Betrag inklusive Mehrwertsteuer) abgesetzt werden; der Betrag muss zu gleichen Teilen auf zehn Jahre von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Im Grunde können all jene Maßnahmen steuerlich abgesetzt werden, welcheeinem Diebstahl vorbeugen bzw. die Sicherheit des Gebäudes fördern. Wichtig: bei der Bezahlung der Rechnung ist darauf zu achten, dass auf den Bankbelegen der Zahlungsgrund, sowie die eigene Steuernummer und die Steuer- bzw. Mehrwertsteuernummer der Firma angeführt werden. Weitere Informationenauf www.verbraucherzentrale.it/wohnen.
Durch einen Rundgang im und außerhalb des Hauses können Schwachstellen oft bereits mit bloßem Auge erkannt werden. Dazu zählen z.B. Standardschlösser, schwache Mauerverankerungen, ungesicherte Türangeln, Kellerfenster ohne Zusatzschlösser, ungesicherte Gitterroste und vieles mehr.
Die Behebung solcher Schwachstellen am eigenen Gebäude bzw. der Wohnung erfolgt durch Maßnahmen zur Einbruchssicherung. Die Investition in Einbuchssicherungs-Maßnahmen kann von der Einkommenssteuer (IRPEF) abgezogen werden. Für Maßnahmen im Zeitraum zwischen 26. Juni 2012 bis einschließlich 30. Juni 2013 können 50 Prozent der Ausgaben (Betrag inklusive Mehrwertsteuer) abgesetzt werden; der Betrag muss zu gleichen Teilen auf zehn Jahre von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Im Grunde können all jene Maßnahmen steuerlich abgesetzt werden, welcheeinem Diebstahl vorbeugen bzw. die Sicherheit des Gebäudes fördern. Wichtig: bei der Bezahlung der Rechnung ist darauf zu achten, dass auf den Bankbelegen der Zahlungsgrund, sowie die eigene Steuernummer und die Steuer- bzw. Mehrwertsteuernummer der Firma angeführt werden. Weitere Informationenauf www.verbraucherzentrale.it/wohnen.