Handel
Arbeit auf Weihnachtsmärkten
Arbeitnehmer/innen auf dem Weihnachtsmarkt, die sich an einen festgelegten Stundenplan halten müssen und den Anweisungen des Arbeitgebers unterworfen sind, sollten mit einem Vertrag auf bestimmte Zeit eingestellt werden. Es ist auch möglich, Teilzeitverträge für einen bestimmten Zeitraum abzuschließen. Sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind, können auch die Wertgutscheine „Voucher“ für diese Tätigkeit verwendet werden. „Lavoro occasionale“ mit Abzug der sogenannten Vorsteuer von 20 Prozent ist bei solchen Arbeitsverhältnissennicht angebracht, da es sich eindeutig um ein lohnabhängiges Arbeitsverhältnis handelt.