Gesundheitsdienst
Neuer Bereichskollektivvertrag
Erhöhung der Nacht- und Feiertagszulage
Die Nacht- und Feiertagszulage wurde mit dem neuen Bereichskollektivvertrag an jene der Ärzte angeglichen und wird für die betroffenen Mitarbeiter folgende Erhöhungen erfahren:
- Nachtdienst-Zulage:
Erhöhung um 1,14 Euro pro Stunde
Beispiel: bei einem Nachtdienst von 10 Stunden erhält man 11,40 Euro mehr an Nachtdienstzulage
- Feiertags-Zulage:
Stundensatz: Erhöhung um + 1,21 Euro
Pro Feiertag: Erhöhung um + 1,84 Euro
Beispiel: bei einem Feiertagsdienst von acht Stunden erhält man 11,52 Euro mehr an Feiertagszulage