Bau & Holz
Auszahlung Außendienstzulagen geregelt
Nachdem der ASGB-BAU bei einer Baufirma in Burggrafenamt festgestellt hat, dass seit Juli 2009 die vom Art. 7 des Landesgesetzesvertrag für die Bauindustrie vorgesehenen Außendienstzulagen nicht mehr ausbezahlt worden sind, kam es Ende September zu einem Treffen mit der Firmenleitung und dem ASGB BAU ,vertreten durch die Kollegen Werner Blaas und Friedl Oberlechner. Nach ausgiebiger Diskussion verpflichtete sich die Betriebsleitung, den betroffenen Arbeitnehmern die ausstehenden Beträge rückwirkend nach zu zahlen sowie in Zukunft die vom Art. 7 des Landesergänzungsvertrag der Bauindustrie vorgesehene Außendienstzulage monatlich über den Lohnstreifen aus zu bezahlen. Dies zeigt wieder einmal deutlich, dass eine Mitgliedschaft beim ASGB auch konkrete finanzielle Vorteile mit sich bringt.