Aktuell
ASGB bei Streikkundgebung in Mailand
Anlässlich des nationalen Streiks im gesamten Handels- und Tourismussektors am 22. Dezember 2023 war auch der ASGB mit einer Delegation zur großen Streikkundgebung in Mailand angereist.
Der Fachsekretär des ASGB-Handel/Gastgewerbe, Alex Piras, hatte im Vorfeld mehrfach erklärt, warum der ASGB diesen Streik als notwendig erachtet und die Beschäftigten beider Sektoren auch in Südtirol dazu aufgefordert, sich zur Wahrung ihrer Rechte und für einen gerechten Lohn am Streik zu beteiligen.
Italienweit erlebte der Streik eine hohe Beteiligung, manche Handelsketten mussten an diesem Tag ganze Filialen in mehreren Städten Italiens geschlossen halten. Auch in Südtirol waren einige Lebensmittelfilialen wegen des Streiks geschlossen bzw. haben sich Mitarbeiter/innen vor allem der Lebensmittelketten am Streik beteiligt.
Durch die Streikbeteiligung erhofft man sich nun in Rom einen baldigen Abschluss des Kollektivvertrages zu annehmbaren Bedingungen. Auf dem Spiel standen und stehen immer noch die bezahlten Freistunden, die Dienstalterszulagen sowie der 14. Monatslohn.
Denn anders als viele Arbeitgeber in Südtirol es den eigenen Angestellten kommuniziert haben, um sie, teils leider auch auf unkorrekte Weise, vom Streik abzuhalten, betreffen eventuelle Kürzungen und Streichungen im nationalen Kollektivvertrag sehr wohl auch die Handels- und Tourismusbeschäftigten in Südtirol.
Es heißt also im Ernstfall weiterzukämpfen für den Erhalt der erworbenen Rechte und für einen gerechten Lohn.
Italienweit erlebte der Streik eine hohe Beteiligung, manche Handelsketten mussten an diesem Tag ganze Filialen in mehreren Städten Italiens geschlossen halten. Auch in Südtirol waren einige Lebensmittelfilialen wegen des Streiks geschlossen bzw. haben sich Mitarbeiter/innen vor allem der Lebensmittelketten am Streik beteiligt.
Durch die Streikbeteiligung erhofft man sich nun in Rom einen baldigen Abschluss des Kollektivvertrages zu annehmbaren Bedingungen. Auf dem Spiel standen und stehen immer noch die bezahlten Freistunden, die Dienstalterszulagen sowie der 14. Monatslohn.
Denn anders als viele Arbeitgeber in Südtirol es den eigenen Angestellten kommuniziert haben, um sie, teils leider auch auf unkorrekte Weise, vom Streik abzuhalten, betreffen eventuelle Kürzungen und Streichungen im nationalen Kollektivvertrag sehr wohl auch die Handels- und Tourismusbeschäftigten in Südtirol.
Es heißt also im Ernstfall weiterzukämpfen für den Erhalt der erworbenen Rechte und für einen gerechten Lohn.