Bau
Hochzeitsurlaub
Nachdem es zum Thema Hochzeitsurlaub unter den Bauarbeitern immer wieder Unklarheiten gibt, werden hier die wichtigsten Aspekte dazu angeführt.
Der Hochzeitsurlaub ist ein Sonderurlaub (für Arbeiter die sich nicht in der Probezeit befinden) zusätzlich zum normalen Urlaub und beträgt 15 aufeinander folgende Kalendertage, wobei 104 Stunde (13 Tage) über den Lohnstreifen bezahlt werden. Er ist nur für die standesamtliche Hochzeit vorgesehen. Heiratet jemand nur kirchlich, so fallen standesamtliche und kirchliche Hochzeit zusammen. Der Hochzeitsurlaub muss innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der erfolgten standesamtlichen Hochzeit begonnen werden.