Dienstleistungen
DGA

Hilfen vom Staat

Transportbonus
Der Transportbonus ist für das Jahr 2023 zwar nicht in der bisherigen Form bestätigt worden; aber es wurde derselbe Betrag von 60 Euro für das Abo für den Personennahverkehr mit anderen Voraussetzungen eingeführt. Anspruchsberechtigt sind Personen, die im Jahr 2021 ein Gesamteinkommen von bis zu 20.000 Euro brutto hatten. Das Gesuch kann nur mit dem eigenen SPID oder mit der elektronischen Identitätskarte innerhalb 31. Dezember 2023 eingereicht werden.
Einkaufskarte vom Staat
Für Familien mit Kleinkindern und Senioren gibt es seit Jänner 2023 eine staatliche Hilfe gegen die Teuerung. Ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber immerhin etwas. Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern unter drei Jahren sowie Personen zwischen 65 und 69 Jahren mit einem ISEE Wert unter 7.640 Euro sowie Senioren ab 70 Jahren mit einem ISEE Wert von höchstens 10.186 Euro. Die Einkaufskarte kann zum Kauf von Lebensmitteln sowie in der Apotheke verwendet werden. Zudem können mit der Karte Strom- und Gasrechnungen beglichen werden. Zur Verfügung stehen monatlich 40 Euro; die Karte wird dann alle zwei Monate mit 80 Euro aufgeladen.
Anspruchsberechtigte können in allen Postämtern um die Karte ansuchen. Die Gesuche werden dann an das NISF/INPS weitergeleitet. Diese überprüft, ob die Voraussetzungen für die staatliche Unterstützung gegeben sind. Anschließend kann die Karte beim Postamt mit dem entsprechenden Guthaben abgeholt werden. Die Aufladungen erfolgen dann automatisch. Zuallererst muss natürlich der ISEE Wert berechnet werden, um festzustellen, ob man anspruchsberechtigt ist. Diese wird in unseren Büros nach Terminvereinbarung abgefasst.
Sozialbonus
Der Sozialbonus ist auch eine staatliche Begünstigung und ist ein Rabatt auf die Gas- und Stromrechnung. Voraus­setzung dafür ist, dass man einen ISEE Wert von höchstens 15.000 Euro aufweist. Hat man einmal die ISEE Erklärung abgefasst und übersteigt nicht den zulässigen Wert, geht der Rest dann automatisch. Auf der Strom- bzw. Gasrechnung sollte man dann überprüfen, ob der Sozialbonus auch angewandt wurde.

Dienstleistungen
Patronat

Rentenerhöhungen in Italien

Ende Dezember hat der Gesetzgeber den Mechanismus der automatischen Anpassung von Rentenzahlungen für den Zeitraum 2023-2024 überarbeitet. Für Renten, die gleich oder weniger als das Vierfache des Mindestbetrags (2.101,52 Euro brutto pro Monat im Dezember 2022) betragen, wurde die Anpassung gemäß der 100-prozentigen Erhöhung des Verbraucherpreisindex ab dem 1. Januar 2023 durch das NISF/INPS vorgenommen, was zu einer Erhöhung der Renten um 7,3 Prozent führte.
Ab dem 1. März 2023 werden auch Zahlungen, die über dem Vierfachen des NISF/INPS Mindestbetrags liegen, wie folgt angepasst:
um 85 Prozent für Rentenzahlungen insgesamt gleich oder weniger als das Fünffache des NISF/INPS Mindestbetrags, was zu einer Erhöhung von 6,205 Prozent führt;
um 53 Prozent für Rentenzahlungen insgesamt über dem Fünffachen, aber gleich oder weniger als das Sechsfache des NISF/INPS Mindestbetrags, was zu einer Erhöhung von 3,869 Prozent führt;
um 47 Prozent für Rentenzahlungen insgesamt über dem Sechsfachen, aber gleich oder weniger als das Achtfache des NISF/INPS Mindestbetrags, was zu einer Erhöhung von 3,431 Prozent führt;
um 37 Prozent für Rentenzahlungen insgesamt über dem Achtfachen, aber gleich oder weniger als das Zehnfache des NISF/INPS Mindestbetrags, was zu einer Erhöhung von 2,701 Prozent führt;
um 32 Prozent für Rentenzahlungen insgesamt über dem Zehnfachen des NISF/INPS Mindestbetrags, was zu einer Erhöhung von 2,336 Prozent führt.