Banken


Informationen und News vom ASGB-Volksbank-Betriebsrat

v.l.n.r. Stefan Runggatscher, Manuel Unterholzner, Manfred Preindl, Tony Tschenett, Philipp Coser und Urban Piock
Plattform für Zusatzvertrag in Ausarbeitung
Der ASGB-Betriebsrat der Volksbankbediensteten erarbeitet aktuell zusammen mit dem ASGB-Vorsitzenden Tony Tschenett und Stefan Runggatscher eine Plattform für Verbesserungen zum bestehenden Zusatzvertrag der Volksbank. Die Arbeiten zur Plattform sind bereits fortgeschritten und sollten in Kürze abgeschlossen sein. Tschenett und Runggatscher haben wichtige Impulse beigesteuert, um die Plattform so umfassend und zukunftsorientiert wie möglich zu gestalten. Die Plattform sollte nicht nur die Arbeitsbedingungen der Volksbankbediensteten verbessern, sondern auch als Maßstab für zukünftige Verhandlungen zu Zusatzverträgen bei anderen Bankinstituten wie Sparkasse oder Raiffeisenkassen dienen. Der Betriebsrat betont, dass es wichtig ist, eine gemeinsame Basis für alle Bankangestellten in Südtirol zu schaffen, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und faire Bedingungen zu gewährleisten.
Nächster Schritt: Anerkennung von der ABI
Die Fachgewerkschaft ASGB-Banken befindet sich derzeit auf dem Weg, die Anerkennung von Seiten der ABI (Italienischer Bankenverband) zu erhalten. Sobald diese Anerkennung erteilt wird, plant die Volksbank eine Delegation nach Rom zu schicken, um an den Verhandlungen zum nationalen Kollektivvertrag teilzunehmen. Das Ziel dieser Teilnahme ist es, aus erster Hand Informationen zu sammeln und diese an die Mitglieder weiterzugeben.
Die Teilnahme an den nationalen Verhandlungen wäre ein wichtiger Schritt, um die Interessen der Bankangestellten in Südtirol zu vertreten und sich für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne einzusetzen. Durch die Teilnahme an diesen Verhandlungen können die Bedürfnisse und Interessen der Bankangestellten in Südtirol angemessen berücksichtigt werden.
N.B.: Für etwaige Fragen, wie z.B. wegen Kassarisiko- und Berufshaftpflichtversicherung steht das Team der ASGB-Banken jederzeit zur Verfügung und kann gerne unter der E-Mail-Adresse Banken@asgb.org kontaktiert werden.

Dienstleistungen
DGA

Steuererklärung 2023 Einkommen 2022

Ab April bis 27. September 2023 ist es möglich, die Steuererklärung Mod. 730 in den ASGB-Büros abzufassen. Grundsätzlich muss man unterscheiden, wer eine Steuererklärung machen muss und wer eine Steuererklärung machen kann.
Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichten sind jene Personen, die im Jahr 2022 mehrere Arbeitsverhältnisse hatten oder zusätzlich zum „normalen“ Arbeitsverhältnis oder zur Rente eine Zusatztätigkeit ausgeübt bzw. ein Zusatzeinkommen in Form einer Miete bezogen haben. Wer im Jahr 2022 den Lohnausgleich über das NISF/INPS ausbezahlt oder Arbeitslosengeld erhalten hat, ist auch verpflichtet eine Steuererklärung abzufassen; das entsprechende Mod. CU der INPS kann direkt in unserem Büro gedruckt werden.
Ebenso ist es ratsam zu überprüfen, ob auf dem Mod. CU, das vom Arbeitgeber innerhalb Ende März ausgehändigt wurde, die Steuerfreibeträge für die zu Lasten lebenden Kinder oder für den Ehepartner richtig angewandt wurden. Mit der Abfassung der Steuererklärung kann man die Steuerfreibeträge richtigstellen. Weiters kann man in der Steuererklärung verschiedene Ausgaben wie Arztspesen, Spenden, Südtirol Pass, Beerdigungsspesen, Lebens- und Unfallversicherung geltend machen und damit ein Steuerguthaben erzielen. Ebenso kann man den Mietvertrag in der Steuererklärung geltend machen, sofern man keine Unterstützung auf Landesebene erhalten hat. Für Familien mit Kindern gibt es verschiedene Abschreibemöglichkeiten wie Schulgebühren, Einschreibung in die Musikschule, Mensa, Kleinkinderbetreuung, Kindergartengebühren, Mitgliedsbeiträge an Sportvereine, Abo+ usw.
Wohnungs- und Hausbesitzer können Ausgaben für außerordentliche Sanierungsmaßnahmen geltend machen. Kondominien stellen die entsprechende Bestätigung mit den Ausgaben für die abschreibbaren Spesen aus. Private Haussanierer müssen einige Voraussetzungen erfüllen, damit sie die Ausgaben abschreiben können.
Termin vormerken
Um unseren Mitgliedern die Wartezeiten für die Abfassung der Steuererklärung so kurz wie möglich zu halten, werden wir auch heuer wieder die Steuererklärungen nur nach Terminvereinbarung abfassen.
Auf www.asgb.org können sich Interessierte selbst einen Termin in einem unserer Büros in Bozen, Brixen, Bruneck, Meran, Neumarkt, Sterzing oder Schlanders vormerken. Auch telefonische Vormerkungen sind weiterhin möglich.