Öffentlicher Dienst


BÜKV: Handeln, und zwar jetzt!

Es dürfte kaum im Interesse der Landespolitik liegen, den öffentlichen Sektor personell auszubluten. Und doch tut sie alles, um diesen Eindruck zu vermitteln. Eine Anpassung an die steigenden Lebenshaltungskosten seit 2022 steht aus und die Verhandlungen um einen neuen BÜKV werden blockiert.
Während die Lebenshaltungskosten in den letzten Monaten rasant gestiegen sind, werden öffentlich Bedienstete zum Teil immer noch auf der Grundlage von Bereichsverträgen entlohnt, die 20 Jahre und älter sind.
Das Personal der öffentlichen Verwaltung fällt so immer weiter hinter jenes der Privatwirtschaft zurück, als Arbeitgeber wird die öffentliche Hand immer weniger attraktiv. Mit Blick nach vorn bedeutet dies: Der Nachwuchs bleibt aus und wichtige Dienste können den Bürgerinnen und Bürgern bald nur noch eingeschränkt geboten werden.
Anpassung an reale Inflation
Drei Knackpunkte gilt es daher, schnellstmöglich anzugehen und zu lösen. Knackpunkt Nummer eins sind die rasant ansteigenden Lebenshaltungskosten und die Anpassung der Gehälter der öffentlich Bediensteten an die Inflation. Für das Triennium 2019-21 ist diese im BÜKV festgeschrieben, seit damals steht sie allerdings aus. De facto sinken die Löhne seit dem Vorjahr also Monat für Monat. Daher ist die Landespolitik nun in der Pflicht, die notwendigen Mittel für eine Inflationsanpassung zweckzubinden.
Der zweite Knackpunkt ist: Bevor wir den neuen BÜKV 2022-24 verhandeln können, muss der letzte Teil des BÜKV 2019-21 abgeschlossen werden. Es ist dies die neue Lohnstruktur, die einige Punkte aufweist, mit denen wir Gewerkschaften nicht einverstanden sein können. So sollen die Anfangsgehälter der neu aufgenommenen Bediensteten um durchschnittlich zehn Prozent angehoben werden, dann allerdings für zehn Jahre stehen bleiben. Nach Ablauf dieser zehn Jahre ist zudem nur für 70 Prozent der Betroffenen eine Lohnerhöhung möglich und nach 15 Jahren würde es die letzte Erhöhung geben. Ein solches Modell sorgt weder für mehr Attraktivität für Neueinsteiger, noch lädt es dazu ein, länger im öffentlichen Dienst zu verbleiben.
Schluss mit Hinhalten und Vertrösten!
Knackpunkt Nummer drei ist schließlich der neue BÜKV, in den Lohnerhöhungen vorgesehen werden müssen, die den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung tragen. Diese werden von der öffentlichen Verhandlungsdelegation routinemäßig mit dem Verweis auf Rom abgelehnt, das sich bei nennenswerten Erhöhungen querlege. Wie in so vielen anderen Bereichen gilt es allerdings auch hier, alle autonomiepolitischen Spielräume auszuloten und zu nutzen, um eine angemessene, faire und mittelfristig sichere Bezahlung zu gewährleisten.
Als Berechnungsgrundlage dafür darf nicht etwa die nationale Inflationsrate herangezogen werden, die bekanntlich weit unter der Südtiroler Teuerungsrate liegt. Vielmehr muß sich die Anpassung an der lokalen Geldentwertung orientieren, wie dies bereits beim Abschluss des Vertrags für die Führungskräfte geschehen ist. Einen Präzedenzfall gibt es demnach bereits, eine Ungleichbehandlung von Führungskräften und allgemeinen Bediensteten – wie beim letzten BÜKV für die Führungskräfte mit Festlegung der Positionszulage der Fall – ist nicht noch einmal zu rechtfertigen.
Das Problem ist: In den Verhandlungen um den neuen BÜKV ist von Seiten der öffentlichen Delegation ganz offensichtlich die Taktik „Hinhalten und Vertrösten“ ausgegeben worden. Dies werden wir nicht länger hinnehmen, weil diese Taktik nichts anderes ist als ein Spiel mit dem finanziellen Auskommen der Bediensteten. Jede Woche Verzögerung bringt hohe Kosten mit sich – nicht für die öffentliche Hand, sondern für die Beschäftigten.
Land soll vorangehen, nicht hinterherhinken
Mit der Strategie des Kleinhaltens der öffentlichen Bediensteten, mit seit Jahren, ja sogar Jahrzehnten ausstehenden spürbaren Anpassungen der Löhne hat sich eine paradoxe Situation entwickelt. Anstatt der Privatwirtschaft im Umgang mit dem eigenen Personal ein Vorbild zu sein, anstatt in Sachen fairer Entlohnung voranzugehen, hinkt das Land weit hinter privaten Arbeitgebern her. So ist der öffentliche Bereich zu einem Arbeitgeber zweiter Wahl geworden. Was das bedeutet, zeigt sich bereits deutlich. So steigt die Zahl der Kündigungen, in Rente gehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden entweder nicht ersetzt oder können nicht ersetzt werden, weil es an Nachwuchs fehlt. So steigt die Arbeitsbelastung für die Übriggebliebenen und die Abwärtsspirale dreht sich immer schneller. Sie zu stoppen, gelingt nur mit fairen Verträgen und einer Entlohnung, die der Realität Rechnung trägt. Deshalb noch einmal unser dringender Appell an die Landespolitik: Stellen Sie genügend Mittel zur Verfügung und lassen Sie sich auf echte Verhandlungen ein, damit wir gemeinsam das Problem eines immer stärker leidenden öffentlichen Dienstes lösen können. Nicht irgendwann, sondern jetzt und sofort!

Transport und Verkehr


Weißes Kreuz erhöht Mindestlohn um 150 Euro

Inmitten anhaltender Herausforderungen und Unsicherheiten haben die Gewerkschaften und der Betriebsrat mit dem Landesrettungsverein Weißes Kreuz eine wichtige und wohlverdiente Erhöhung des Mindestlohns für die Mitarbeiter erkämpft.
Hans J. Dalsass, GTV-Sektretär und Josef Gasser, Betriebsrat des ASGB beim Weissen Kreuz, stellen sich dem Fotografen
Die neuen Vereinbarungen beinhalten eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns für die Einstufungsebene C um 150 Euro brutto pro Monat. Ab März dieses Jahres steigt der Lohn um 60 Euro, gefolgt von jeweils weiteren 45 Euro brutto pro Monat in den Jahren 2024 und 2025. Diese Erhöhung entspricht insgesamt knapp 8,3 Prozent und wird damit den Lebensstandard der Mitarbeiter spürbar verbessern.
Neben der Lohnerhöhung wurde zudem ausgehandelt, dass das Weiße Kreuz unter gewissen Voraussetzungen den Beitrag für den Laborfonds ab dem 1. April 2023 erhöht. Der zu Lasten des Arbeitgebers gehende Beitrag steigt von den aktuellen zwei Prozent auf 2,5 Prozent. Eine erfreuliche Nachricht für die Arbeitnehmer, die aber an die Bedingung geknüpft ist, dass auch der beigetretene Arbeitnehmer die eigene Quote auf zwei Prozent oder mehr erhöht.
Darüber hinaus wird auch die Anzahl der Dienstalterszulagen von neun auf zwölf Zulagen erhöht. Eine Tatsache, die die langjährige Erfahrung und das Engagement der Mitarbeiter noch stärker anerkennt und wertschätzt.
Die Transportgewerkschaft im ASGB zeigt sich erfreut über die erreichten Ergebnisse und sieht in ihnen eine positive Entwicklung für die Beschäftigten des Weißen Kreuzes in diesen schwierigen Zeiten. Die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften, Betriebsrat und dem Weißen Kreuz wurden von gegenseitigem Respekt und Verständnis geprägt und führten zu einem erfolgreichen Ergebnis.
Insgesamt ist die Lohnerhöhung ein starkes Signal dafür, dass das Weiße Kreuz den Beitrag seiner Mitarbeiter schätzt und respektiert, insbesondere in Zeiten, in denen das Gesundheitssystem unter besonderem Druck steht. Es bleibt zu hoffen, dass andere Arbeitgeber diesem Beispiel folgen und die wertvolle Arbeit ihrer Mitarbeiter ebenso wertschätzen werden.