ASGB-Jugend
ASGB-Jugend und SJR

Erstes offizielles Kennenlernen

Eine Delegation der ASGB-Jugend traf sich kürzlich mit dem Geschäftsführer Matteo Graiff und der Vorsitzenden Tanja Rainer des Südtiroler Jugendrings (SJR) zum ersten offiziellen Kennenlernen. Nach einer Vorstellung des SJR und dessen Ziele durch Tanja Rainer, hatten auch die Vertreter der ASGB-Jugend die Gelegenheit, ihre Anliegen und Projekte vorzustellen.
Diskutiert wurden dabei insbesondere die Themen Arbeitsrecht, Gewerkschaft, Steuerrecht, Patronat, Wohnen und Arbeit ab 14 Jahren. Ein wichtiges zukünftiges Projekt der ASGB-Jugend, das im Rahmen des Treffens vorgestellt wurde, ist eine faltbare Informationsbroschüre, deren Inhalte noch genau definiert werden müssen. Sie soll als Leitfaden für die Jugend fungieren dabei ein breites Spektrum abdecken. Besonders das Thema Wohnen nahm im Kennenlerngespräch viel Platz ein, da junge Menschen sich aus eigener Kraft nur schwer bis kaum Wohnraum kaufen oder mieten können. Doch auch das Thema Arbeit ab 14 Jahren wurde diskutiert, wobei die ASGB-Jugend hierbei vor einer möglichen Ausnützung junger Menschen warnte. Sie schlug vor, klare Spielregeln und Strafen bei Verstößen einzuführen, um ausbeuterische Arbeitsbedingungen zu verhindern.
Insgesamt war das Treffen zwischen ASGB-Jugend und SJR ein erster wichtiger Schritt, um gemeinsam Projekte anzustoßen und sich für die Belange der Jugend in Südtirol einzusetzen.

öffentlicher Dienst 


Gute Nachrichten für öffentlich Bedienstete: NISF/INPS streckt Abfertigung (TFS/TFR) vor!

Im Gegensatz zu Privatangestellten, die nach ihrer Pensionierung nicht lange auf die Abfertigung warten müssen, ist es bei den öffentlich Bediensteten aktuell so, dass diese zwischen 12-15 Monate auf die erste Tranche der Abfertigung (50.000 Euro) warten müssen. Jene, die die gesetzliche vorgezogene Rente (pensione anticipata) beanspruchen, müssen sogar bis zu 24 Monate warten.
Im Sommer 2020 wurde zwar eine Vereinbarung zwischen den zuständigen Ministerien und dem ABI unterzeichnet, welche den öffentlich Bediensteten bei Pensionsantritt ermöglicht, eine im Verhältnis relativ günstige Finanzierung für den Vorschuss von 45.000 Euro auf die Abfertigung zu erhalten, dennoch sind die Abschläge mit aktuell rund drei Prozent beträchtlich.
Dem hat nun der Verwaltungsrat des NISF/INPS mit Beschluss Nr. 219, welcher am 1. Februar 2023 in Kraft tritt, gegengesteuert. Der Beschluss sieht nämlich vor, dass öffentlich Bedienstete um einen Vorschuss von 100 Prozent der Abfertigung ansuchen können. Den Ansuchenden wird dabei ein Jahresfixzinssatz von einem Prozent der beanspruchten Summe berechnet, sowie 0,50 Prozent an Verwaltungsspesen.
Die Einsparung im Vergleich zur Finanzierung der Banken ist dabei beträchtlich: die Spesen betragen weniger als die Hälfte. Wenn man die Höchstfinanzierung von 45.000 Euro der Banken mit dem aktuellen Zinssatz hernimmt und davon ausgeht, dass der Antragssteller 15 Monate auf die Abfertigung warten muss, zahlt er aktuell etwas mehr als 1.900 Euro an die Bank. Derselbe Antragsteller zahlt für dieselben 45.000 Euro nur noch etwas mehr als 850 Euro – Jahreszinsen und Verwaltungsspesen zusammengerechnet – wenn er für den Vorschuss des NISF/INPS optiert.
Folgende Voraussetzungen müssen die Antragsteller für den Vorschuss des NISF/INPS auf die Abfertigung erfüllen:
Der Antragsteller muss entweder Pensionist, oder aus dem Dienst ausgeschieden, sowie im Darlehensfonds „Gestione Unitaria delle prestazioni creditizie e sociali“ eingeschrieben sein und Anrecht auf eine Abfertigung haben, die noch nicht komplett ausgeschüttet wurde – auch jene, die mit der Quote 100 oder 102 in Pension gegangen sind, haben Anrecht.
Sollte der Antragsteller für den Vorschuss auf die Abfertigung aus dem Dienst ausgeschieden sein, aber noch kein Anrecht auf eine Pension haben und einer neuen Tätigkeit nachgehen, die gesetzlich oder auch freiwillig die Einschreibung in die Verwaltung des NISF/INPS erfordert, kann der Vorschuss ausbezahlt werden, wenn der Antragsteller zum Zeitpunkt der Einreichung des Ansuchens im Darlehensfonds „Gestione Unitaria delle prestazioni creditizie e sociali“ eingeschrieben ist.
Der Antragsteller für den Vorschuss auf die Abfertigung, der aus dem Dienst ausgeschieden ist und keiner neuen Tätigkeit nachgeht, die gesetzlich oder auch freiwillig die Einschreibung in die Verwaltung des NISF/INPS erfordert, hat kein Anrecht auf die Leistung.
Der Antrag auf Vorschuss auf die Abfertigung muss nach der Pensionierung oder dem Ausscheiden aus dem Dienst telematisch über das NISF/INPS Portal gestellt werden. Voraussetzung dafür sind entweder der SPID, die elektronische Bürgerkarte CIE oder die nationale Servicekarte CNS.
Der Antragsteller muss spezifizieren, ob er die gesamte Summe als Vorschuss ausbezahlt haben will, oder nur eine Teilsumme.
Der Vorschuss auf die Abfertigung wird im Rahmen eines jährlich festgelegten Budgets ausbezahlt. Es gilt der chronologische Einreichtermin der Ansuchen.