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„Opzione Donna“ – Wichtige Änderungen!

Im Folgenden die Details für die Inanspruchnahme der Leistung
Anspruch auf die „Opzione Donna“ haben Frauen, welche bis 31.12.2022 35 Beitragsjahre erreichen und mindestens 60 Jahre alt sind. Die Altersvoraussetzung wird um ein Jahr pro Kind bis max. zwei Jahre reduziert. Zum Erreichen der 35 Beitragsjahre werden Arbeitslosenzeiten und Krankheitszeiten außerhalb des Arbeitsverhältnisses nicht mitgerechnet.
Zudem müssen die Frauen noch folgende Voraussetzungen erfüllen:
Seit mindestens sechs Monaten den Ehepartner oder einen zusammenlebenden Verwanden ersten Grades mit Behinderung laut Gesetz 104/92 Art. 3 Abs. 3, pflegen. Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad können lediglich berücksichtigt werden, wenn deren Eltern bzw. Ehepartner über 70 Jahre alt sind oder selbst eine Invalidität haben. Auch diese müssen zusammenlebend sein.
Eine Zivilinvalidität von min 74 Prozent haben.
Als Lohnabhängige entlassen worden sein bzw. Mitarbeiter von Unternehmen sein, bei denen ein Runder Tisch zur Bewältigung der Unternehmenskrise in der Krisenmanagementstruktur für Unternehmen aktiv ist. In diesen Fällen wird die Reduzierung der Altersvoraussetzung um zwei Jahre unabhängig von der Anzahl der Kinder gewährt.
Wie bereits in Vergangenheit, wird Rente mit der Frauenregelung ausschließlich anhand des beitragsbezogenen Systems berechnet. Diese Änderung im Berechnungssystem kann sich negativ auf die Rentenhöhe auswirken.
Nach Erreichen der Voraussetzungen greift das Rentenfenster von zwölf Monaten bei Positionen mit ausschließlich lohnabhängigen Zeiten. Sollten selbständige Rentenbeiträge aufscheinen, verlängert sich das Fenster auf 18 Monate (mit Ausnahme der Staatslehrer mit Stammrolle, diese gehen bekanntlich immer mit 01. September in Rente).

ASGB-Rentner

Jahresbericht 2022

Wir können aufatmen: Corona scheint überwunden
Mit großer Erleichterung können wir sagen, dass Corona von einer pandemischen zu einer endemischen Krankheit mutiert ist. Vorsicht und Umsicht im Umgang mit Infizierten ist trotzdem noch geboten. Insbesondere ist es ratsam, die AHA–Regeln weiterhin zu befolgen.
Wir sind wieder zurück in der Normalität
Die Büroarbeit kann wieder vor Ort erledigt werden unserBüro ist wieder an drei Tagen (Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 9-12 Uhr) für den Publikumsverkehr geöffnet. Alle Versammlungen des Präsidiums und des Vorstandes finden in Präsenz statt. Insgesamt eine große Erleichterung.
Dass die Sitzungen wieder mit einer bestimmten Regelmäßigkeit stattfinden konnten, hat die Kommunikation zwischen den Mitgliedern erleichtert. In vier Präsidiumssitzungen und vier Vorstandssitzungen wurden verschiedene Vorschläge und Anliegen vorgetragen, und wenn möglich, einer Lösung zugeführt.
Unser Fachsekretär, Stephan Vieider, stand in ständigem Kontakt und Austausch mit den konföderierten Gewerkschaften, um dringende wirtschaftliche und soziale Belange von Rentnern vorzubringen und nach gemeinsamen Lösungen zu suchen.
Einige Vorstandsmitglieder haben zusammen mit dem Fachsekretär verschiedene Informationsveranstaltungen zu Themen besucht, die für Rentner besonders wichtig sind. So ging es zum Beispiel um Innovatives Wohnen und selbstbestimmtes Leben im Alter, Armutsprävention, die Neuauflage des Landessozialplanes, die Umsetzung des Gesetzes zum Aktiven Altern und die Anwendung des Burgenländer Modells.
Im Auftrag der ASGB-Rentner nahmen sowohl der Fachsekretär, Stephan Vieider, als auch der Obmann, Siegfried Obkircher und der Gewerkschaftsvertreter Karl Fink an den Sitzungen des Seniorenbundes und des Seniorenbeirats der Gemeinde Bozen teil.
Das Tätigkeitsjahr 2022 stand unter dem Motto von Dalai Lama
„Unsere Zukunft hängt davon ab, wie wir unsere Gegenwart gestalten.“
Von diesem Motto ausgehend können wir mit einiger Genugtuung feststellen, dass ein wichtiges Anliegen erfolgreich abgeschlossen werden konnte:
Das Gesetz „Aktives Altern in Südtirol“ trat nach der Genehmigung im Südtiroler Landtag im September 2022 endlich in Kraft.
Nach der Unterbereitung des Gesetzesvorschlags im August 2020 hatten wir zahlreiche Abänderungsvorschläge eingebracht, die dank Sensibilisierung einiger Politiker der Opposition in die endgültige Fassung aufgenommen wurden. Besonders erfreut sind wir über die Einsetzung eines eigenen Seniorenanwaltes und die verpflichtende Einsetzung von Seniorenbeiräten in allen Gemeinden Südtirols, unabhängig von der Einwohnerzahl.
Nun geht es darum, die im Gesetz definierten Maßnahmen und Ziele, wie Begleitung und Betreuung, Familie und Pflege, Wohn- und Lebensräume, Wohlbefinden, gesellschaftliche Teilnahme, Ehrenamt und finanzielle Unterstützung zügig umzusetzen. Die im Gesetz enthaltenen Maßnahmen dürfen nicht nur leere Worte bleiben.
Auch nach Ablauf des Tätigkeitsjahres 2022 bleiben noch einige Punkte zu beanstanden. Die Politik hat die sich anbahnenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen nicht oder nur teilweise zur Kenntnis genommen und zu wenig zu deren Vorbeugung und Behebung unternommen.
Der durch den demographischen Wandel hervorgerufene Pflegenotstand hat sich schon jahrelang abgezeichnet. Die Gewährung von einigen Leistungsprämien für das Pflegepersonal hat an der Situation der Betroffenen wenig geändert. Die zuständigen Politiker müssen dringend Maßnahmen ergreifen und Rahmenbedingungen schaffen, um den Anreiz zur Ergreifung des Pflegeberufes zu erhöhen. Nur durch eine merkliche Änderung der Lohnpolitik kann eine entsprechende Aufwertung dieses Berufes zum Ausdruck gebracht und verhindert werden, dass vor allem junge Leute abwandern, weil ihre Arbeit dort durch angemessene Bezahlung entsprechende Wertschätzung erfährt.
Besonders prekär wirkt sich die Wohnungsnot aus, da für besagte Berufsgruppen keine adäquaten und finanzierbaren Wohnungen zur Verfügung stehen.
Um den steigenden Bedarf an Pflegekräften zu decken, werden in einer Art „Schnellverfahren“ Ausbildungslehrgänge durchgezogen, die aber nicht den Qualitätskriterien einer durchdachten Ausbildung entsprechen. Dies kommt einer weiteren Abwertung der gesamten Berufsgruppe gleich.
Die Bettenkapazität in Pflegeheimen wird der steigenden Nachfrage nicht gerecht. Familien sind mit der Pflege der Angehörigen finanziell und menschlich überfordert.
Die Pflegeeinstufung verläuft weiterhin schleppend; die Kriterien der Einstufung entsprechen nicht dem reellen Bedarf an Pflege. Pflegebedarf kann nicht immer in Minuten abgegolten werden und ist weitaus komplexer. Dieser Komplexität muss bei der Überarbeitung der Kriterien Rechnung getragen werden.
Die Anwendung des „Burgenländer Modells“, welches eine Honorierung von pflegenden Angehörigen vorsieht, könnte eine brauchbare Alternative zur Pflege in Pflegeheimen darstellen.
Die steigenden Kosten für Energie und Lebensmittel wirkten sich auch im abgelaufenen Tätigkeitsjahr enorm auf den Haushalt von Familien und Rentnern aus.
Bereits in der Vergangenheit hatten es viele schwer, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, geschweige denn jetzt. Die Inflation kletterte im Laufe des Jahres auf zweistellige Größen. Die unzulängliche Inflationsangleichung wirkt sich nicht nur auf Niedrigrentner, sondern in zunehmendem Maße auf alle Renten aus. Die vom Haushaltsgesetz 2023 versprochene Erhöhung von 20 Prozent für alle Renten bis zum Vierfachen der Mindestrente, ist zwar ein Ansatz in die richtige Richtung. Dabei wird aber nicht der Tatsache Rechnung getragen, dass gerade Rentner der Mittelschicht von diesen und anderen Hilfsmaßnahmen ausgeschlossen sind. Zudem wird nicht bedacht, dass Rentenempfänger zwischen 2000 und 3000 Euro durch ihre lange Dienstzeit beachtliche Summen in die Rentenkasse eingezahlt haben. Diese werden nun, mit dem kürzlich von der Regierung Meloni genehmigten Entlastungsbonus von 500 Euro zu Gunsten von Niedrigrentnern umgeschichtet, während Rentner der Mittelschicht weder in den Genuss von adäquaten Rentenanpassungen noch von irgendwelchen Ausgleichszahlungen wie Energie-Bonus u.Ä. kommen.
Jahresversammlungen und Reisen konnten wieder stattfinden
Im Tätigkeitsjahr 2022 konnten zur Erleichterung aller die Jahresversammlungen in den Bezirken wieder vor Ort abgehalten werden.
Auch Reisen wurden wieder angeboten und durchgeführt. Die erste Reise nach der Pandemie führte vom 12. – 16. Oktober 2022 nach Rabac, Insel Brijuni und Cres in Kroatien. An die 100 Teilnehmer nahmen daran teil und zeigten sich mit dem Angebot sehr zufrieden.
Gut gebucht war auch die Adventsfahrt nach Heidelberg vom 14. bis 16. Dezember 2022.
Ausblick auf das kommende Tätigkeitsjahr
Nach dem Motto von Cicero „Fange nie an aufzuhören. Höre nie auf anzufangen“ starten wir ins neue Jahr.
Viele Themen stehen zur Behandlung an:
Inflationsanpassung der Renten, insbesondere der Mindestrenten
Umsetzung und Monitorierung des Gesetzes „Aktives Altern in Südtirol“
Einsatz zur Behebung des Pflegenotstandes
Verbesserung des Angebots an Kurzzeitpflege und geschütztem Wohnen
Abbau von Wartezeiten in Sanität und Pflege
Schaffung von genügend leistbarem Wohnraum
Aktive Miteinbeziehung des Vorstandes in die Gewerkschaftsarbeit• Aktivierung der Bezirksorgane
Arbeiten am Statut im Vorfeld der Landesversammlung