Aktuell

1. Mai-Feier 2023

Nachdem der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund aufgrund der Covid-19-Pandemie die letzte 1. Mai Feier in Völs im Jahr 2019 abhalten konnte, kann der Tag der Arbeit in diesem Jahr endlich wieder gefeiert werden. Die Veranstaltung wird wie gewohnt ein fröhlicher Feiertag im Zeichen der Arbeit sein, bei dem sich Mitglieder und Freunde des ASGB treffen können.
Unter dem Motto „Lohn- und Rentenerhöhungen sofort!“ wird der ASGB-Vorsitzende Tony Tschenett seine tradi­tionelle Rede halten und die Bedeutung von fairen Löhnen und Renten betonen. Die Forderung nach angemessener Bezahlung ist besonders relevant in Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen, die durch die Pandemie und die Teuerungen verursacht wurden. Neben der Rede erwarten die Teilnehmer auch viele kulinarische Genüsse, denn Essen und Trinken kommen nicht zu kurz. Unter anderem wird die ASGB-Jugend ihre berühmten Weißwürste und Weißbier verkaufen und dafür sorgen, dass sich alle gut gestärkt fühlen. Auch Spiel und Spaß kommen nicht zu kurz, denn die Veranstaltung bietet eine breite Palette an Aktivitäten für Familien und Kinder.
Insgesamt wird die diesjährige 1. Mai Feier in Völs sicherlich ein unvergesslicher Tag voller Freude und Solidarität, bei dem der ASGB einmal mehr seine starke Unterstützung für Arbeitnehmer demonstriert.

Aktuell

Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Das INAIL bietet den Arbeitnehmern, welche einen Arbeitsunfall erlitten haben oder sich eine Berufskrankheit zugezogen haben Schutz mittels der Erbringung von ökonomischen, sanitären und zusätzlichen Leistungen, auch wenn der Arbeitgeber die Versicherungsprämie nicht ordnungsgemäß entrichtet hat.
Arbeitsunfall
sind Unfälle, die durch gewaltsame Einwirkung während der Arbeit verursacht werden und die eine bleibende, gänzliche oder teilweise Arbeitsunfähigkeit oder sogar den Tod zur Folge haben.
Berufskrankheit
ist ein Zustand, welcher durch dauerhaften Kontakt mit einer krankhaften Arbeitsaktivität über einen längeren Zeitraum verursacht wird, und je nach Berufssparte verschieden ist.
Leistungen des INAIL
Tagegeld: für zeitweilige gänzliche Arbeitsunfähigkeit ab dem 4. Tag;
Monatliche Rente: für bleibende Arbeitsunfähigkeit ab 16 Prozent Invalidität;
Einmalige Entschädigung: für den biologischen Schaden (sechs Prozent bis 15 Prozent);
Hausfrauenrente: ab einer bleibenden Invalidität von 27 Prozent;
Zulage: für fortwährenden persönlichen Beistand (Begleitgeld);
Kuren: Thermal und Klimakuren;
Leistungen für Hinterbliebene: monatliche Rente oder Sonderzulage.
Außerdem bietet das INAIL den Arbeitsinvaliden bestimmte Hilfsmittel an:
Pflegehilfsmittel, Prothesen und Orthesen, Mobilitätshilfen, medizinische Geräte bei Ateminsuffizienz, Sportgeräte, Trainings und Therapiegeräte, Computer, Beiträge usw.