Verbrauchertelegramm

Betrüger klauen Daten, indem sie sich als „INPS“ ausgeben

In der VZS gehen zur Zeit Meldungen von BürgerInnen ein, die berichten, scheinbar ein SMS vom INPS erhalten zu haben: man müsse online Daten eingeben, um weiterhin die Dienste des INPS nutzen zu können.
Auf der Seite, die sich öffnet, wird man dann nach persönlichen Daten gefragt, unter anderem nach einer Kopie der Identitätskarte sowie nach einem Selfie, auf welchem man das Dokument in den Händen hält. Es handelt sich dabei jedoch um einen Versuch, an die persönlichen Daten der Nutzer zu gelangen.
Daher gilt: SMS löschen, Daten keinesfalls in die Seite eingeben.
Auf der echten Seite des INPS finden sich zahlreiche weitere Beispiele von betrügerischen Mails. Das INPS schreibt unter anderem, dass SMS vom INPS nie irgendwelche Links enthalten.

Verbrauchertelegramm
Energiebereich

Einseitige Vertragsänderungen bis Ende April 2023 unwirksam

Auch bereits angekündigte Änderungen dürfen nicht umgesetzt werden
Bis Ende April 2023 dürfen die Bedingungen der Energieverträge (Strom und Gas) nicht durch die Energie-Verkäufer – einseitig – abgeändert werden. Viele KundInnen hatten in den vergangenen Monaten bereits entsprechende Benachrichtigungen über ab Spätherbst geplante Änderungen erhalten: auch für all diese gilt, dass sie nunmehr nicht angewandt werden dürfen, sofern sie nicht schon vor 10. August 2022 umgesetzt wurden.
„Für die VerbraucherInnen ist dies natürlich eine gute Nachricht.“ so Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der VZS. „Einseitige Vertragsänderungen bringen erfahrungsgemäß selten bis gar nicht Vorteile für VerbraucherInnen, sondern im Normalfall nur höhere Kosten mit sich. Abgesehen davon sind Änderungsmitteilungen selten klar verfasst, sodass es schwierig ist, die Auswirkungen der angekündigten Änderungen genau nachzuvollziehen.“