Verbrauchertelegramm

„Verfallenes“ Lebensmittel

Kann man das noch unbesorgt essen?
Die Haltbarkeit von Lebensmitteln wird in der Regel durch das Mindesthaltbarkeitsdatum bei länger haltbaren, und das Verbrauchsdatum bei schnell verderblichen Waren gekennzeichnet (außer bei unverpacktem Brot und Backwaren sowie bei Obst und Gemüse).
Wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum („Mindestens haltbar bis...“) überschritten wurde, sollte man das Produkt genau anschauen, gründlich dran riechen und zuletzt eine kleine Menge davon kosten. Wenn das Produkt unauffällig aussieht, riecht und schmeckt, ist es noch genießbar.
Die allermeisten Lebensmittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum sind auch nach Ablauf dieses Datums noch einwandfrei und für den Verzehr geeignet, zum Teil noch Monate später – sofern sie noch ungeöffnet sind und sachgerecht gelagert wurden.
Nur für Lebensmittel mit einem Verbrauchsdatum („Zu verbrauchen bis...“) gilt: nach Überschreiten des Verbrauchsdatums sollen sie nicht mehr verzehrt werden.

Verbrauchertelegramm

Betrüger klauen Daten, indem sie sich als „INPS“ ausgeben

In der VZS gehen zur Zeit Meldungen von BürgerInnen ein, die berichten, scheinbar ein SMS vom INPS erhalten zu haben: man müsse online Daten eingeben, um weiterhin die Dienste des INPS nutzen zu können.
Auf der Seite, die sich öffnet, wird man dann nach persönlichen Daten gefragt, unter anderem nach einer Kopie der Identitätskarte sowie nach einem Selfie, auf welchem man das Dokument in den Händen hält. Es handelt sich dabei jedoch um einen Versuch, an die persönlichen Daten der Nutzer zu gelangen.
Daher gilt: SMS löschen, Daten keinesfalls in die Seite eingeben.
Auf der echten Seite des INPS finden sich zahlreiche weitere Beispiele von betrügerischen Mails. Das INPS schreibt unter anderem, dass SMS vom INPS nie irgendwelche Links enthalten.