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Erneuerung Landeskindergeld

Erneuerung ab Januar 2023 beantragen
Seit 1. Juli wird das LKG nicht mehr mittels der EEVE berechnet, sondern mittels der ISEE-Erklärung. Seitdem steht das erneuerte LKG auch Familien mit nur einem Kind bis zum 18. Lebensjahr zu.
Bisher stand das LKG bei einem Kind nur bis zu einem Alter von sieben Jahren zu. Das „neue“ Landeskindergeld wird künftig immer für den Bezugszeitraum März bis Februar des darauffolgenden Jahres ausbezahlt.
Laut neuem Beschluss kann nun die fünfjährige Ansässigkeit auch vom anderen Elternteil vorgewiesen werden, vorausgesetzt dieser scheint auf demselben Familienbogen des Antragstellers auf. Die Elternteile müssen diesbezüglich also nicht mehr verheiratet sein. Alle anderen Voraussetzungen müssen weiterhin von dem/der Antragsteller/in selbst erfüllt werden.
Beträge und Einkommensgrenzen
ISEE-Wert bis 15.000 Euro: 70 Euro pro Kind (bei Invalidität 250 Euro) – Invalidität ab 74 Prozent bzw. bei Zivilblinden und Gehörlosen
ISEE-Wert zwischen 15.000,01 Euro und 40.000 Euro: 55 Euro pro Kind (bei Invalidität 150 Euro) - Invalidität ab 74 Prozent bzw. bei Zivilblinden und Gehörlosen.
Es ist also nicht möglich einen Antrag zum Erhalt des Landeskindergeldes ohne ISEE-Erklärung zu stellen.
Ansuchen: Das Ansuchen ist jährlich ab Januar zu stellen. Anträge bis 30. September desselben Jahres werden rückwirkend ab März ausbezahlt. Bei Geburten kann das LKG bis zu 180 Tage rückwirkend angesucht werden.
Ab Januar kann dafür die aktuelle ISEE Erklärung in der Steuerabteilung des ASGB abgefasst werden. Termine für die ISEE-Erklärungen können online unter www.asgb.org vereinbart werden.

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Wichtige Informationen

Auch im neuen Jahr 2023 ist das Steuerbeistandszentrum des ASGB bei verschiedenen Anliegen der ASGB Mitglieder behilflich.
Steuererklärung
So werden die Mitarbeiter jedes Jahr wieder aufs Neue geschult, um die Steuererklärungen Mod. 730 oder Mod. REDDITI abzufassen. Das Mod. 730 startet mit Ende März und kann bis Ende September abgefasst werden. Wenn kein Mod. 730 abgefasst werden kann, können Interessierte das Mod. REDDITI bis Mitte Februar das darauffolgenden Jahres abfassen. Jederzeit können auch freiwillige Berichtigungen der vorhergehenden Steuererklärungen gemacht werden.
Immer wieder erhalten Steuerpflichtige von der Agentur der Einnahmen fehlerhafte Steuerbescheide. Die Mitarbeiter des Steuerbeistandszentrums können solche Zahlungsaufforderungen überprüfen, richtigstellen bzw. annullieren.
Außerordentliche Sanierungsmaßnahmen
Weiters können sich Interessierte in unseren Büros in Bezug auf Abschreibung von Sanierungsmaßnahmen informieren. Seit Oktober 2020 besteht die Möglichkeit, die Steuerguthaben aus Sanierungsarbeiten an Banken abzutreten. Für viele Steuerpflichtige ist diese Möglichkeit von Vorteil, wenn sie über zu wenig oder keine bezahlte Steuer verfügen. Interessierte können sich diesbezüglich an das Steuerbeistandszentrum wenden, um sich beraten zu lassen und die nötige Dokumentation an die Agentur der Einnahmen zu versenden.
Vorankündigung der Baustelle
Sind für außerordentliche Sanierungsmaßnahmen mehrere Handwerker erforderlich, muss man vor Beginn der Arbeiten eine Vorankündigung der Baustelle an die Autonome Provinz richten. Die Mitteilung erfolgt telematisch. Braucht es für die vorgesehene Sanierungsmaßnahme keinen Techniker bzw. Geometer, sind wir bei der Vorankündigung der Baustelle behilflich.
ENEA Meldung
Bei Instandhaltungsarbeiten bzw. Sanierungsspesen, welche eine Energieeinsparung zur Folge haben, kann eine ENEA Meldung vorgeschrieben sein. Diese muss innerhalb von 90 Tagen ab Fertigstellung der Arbeiten telematisch versendet werden. Vorgeschrieben ist die Meldung unter anderem bei Beschattungselementen (z.B. Markisen). Für diese Maßnahme kann das Steuerbeistandszentrum des ASGB die Meldung durchführen.
Die ISEE Erklärung
Ist ähnlich wie die EEVE Erklärung in Südtirol, ein Instrument zur Ermittlung der wirtschaftlichen Lage einer Familie; sie ist sozusagen der Schlüssel zu den staatlichen Sozialleistungen. Seit heuer ist der ISEE Wert auch für die Inanspruchnahme des Landeskindergeldes und Landesfamiliengeldes ausschlaggebend. Auch für den Anspruch der Unterstützung gemäß Hilfspaket des Landes ist der ISEE Wert entscheidend. Die ISEE Bescheinigung kann immer ab Jänner gemacht werden und gilt dann bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres.
RED Erklärung für Rentner
Rentner, die von Seiten des NISF/INPS eine Aufstockung ihrer Rente erhalten, sollten sich darüber informieren, ob eine eigene Einkommenserklärung an das NISF/INPS notwendig ist. Das Renteninstitut überprüft dabei ob die Zusatzleistungen noch gerechtfertigt sind. Betroffen sind Bezieher von Sozialgeld, Hinterbliebenenrenten oder Invalidengeld. Die RED-Erklärung kann voraussichtlich bis Ende Februar 2023 eingereicht werden. Mitzubringen sind ein Ausweis, Steuererklärung oder Mod. CU (können wir drucken), Bankbestätigung über Zinserträge und Nachweis über eventuelle steuerfreie Einkommen (z.B. Invalidenrenten).
Registrierung von Mietverträgen
ASGB Mitglieder können sich an unser Steuerbeistandszentrum wenden, um ihre Mietverträge zu verlängern, zu registrieren oder abzumelden. Ebenso können sie sich über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten zur Besteuerung der Miete informieren.
Lohnabrechnung Haushaltsbeschäftigte
ASGB Mitglieder, die Haushaltshilfen oder Pflegepersonal für Pflegebedürftige beschäftigen, können in unseren Büros die Anmeldung der betreffenden Mitarbeiter sowie die monatliche Lohnabrechnung erstellen lassen.
Erbschaftsmeldungen
Hinterlässt ein Verstorbener ein Vermögen mit bestimmtem Wert, Immobilien oder Realrechte an Immobilien, muss eine Erbschaftsmeldung bei der Agentur der Einnahmen eingereicht werden. Wir betreuen unsere Mitglieder bei der gesamten Abwicklung der Erbschaft (Erbschaftsmeldung, Antrag auf Erlass des Erbscheines, sowie Grundbuch- und Katasterumschreibungen).
Transportbonus
Noch bis Ende Dezember können Interessierte um den Transportbonus ansuchen. Dabei handelt es sich um einen Bonus von 60 Euro für das Abo für den Personennahverkehr für Personen, die im Jahr 2021 ein Bruttoeinkommen von unter 35.000 Euro hatten. Das Gesuch muss über die Plattform www.bonustrasporti.lavoro.gov.it mit dem SPID innerhalb 31. Dezember 2022 eingereicht werden. Dabei sind die persönlichen Daten des Antragstellers sowie das Gesamteinkommen des Jahres 2021 einzutragen. Den Kodex, den man schließend erhält, muss man dann auf der Homepage der STA beim online Formulareintragen, damit der Bonus dann auf das Abo der betreffenden Person geladen werden kann.
Steuererklärung für 2021 noch nicht gemacht?
Wer die Steuererklärung noch nicht gemacht hat, kann dies bis zum 24. Februar 2023 nachholen. Arbeitnehmer, die im Jahr 2021 verschiedene Einkommen hatten, oder Arbeitsplatz gewechselt haben, müssen eine Steuererklärung abfassen und den Steuerausgleich vornehmen. Sollten auf dem Mod. CU, das der Arbeitgeber im Frühjahr ausgehändigt hat, Steuer­freibeträge für zu Lasten lebende Kinder nicht richtig verrechnet worden sein, kann dies mit der Steuererklärung richtig gestellt werden.
Ebenso muss man in Italien eine Steuererklärung abfassen, wenn man im Ausland arbeitet oder im Ausland ein Kontokorrent oder eine Immobilie besitzt. Dabei werden die im Ausland bezahlten Steuern in Italien verrechnet.
Befreiung der RAI Fernsehgebühren für das Jahr 2023
Alles wie gehabt. Wer effektiv kein Fernsehgerät besitzt, kann wie in den vergangenen Jahren um die Befreiung von der Gebühr ansuchen. Das entsprechende Gesuch kann innerhalb 31. Jänner 2023 in unseren Büros eingereicht werden. Ansonsten wird die Gebühr über die Stromrechnung einbehalten.Rentner mit einem Mindestalter von 75 Jahren und einem Jahreseinkommen (inklusive jenem des Ehepartners) unter 8.000 Euro sind auf jeden Fall von der RAI Fernsehgebühr befreit. Allerdings muss auch hier ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden.