Landwirtschaft
Arbeitslosengeld für landwirtschaftliche Arbeiter
Im Zeitraum zwischen 1. Jänner und 31. März 2023 haben alle landwirtschaftlichen Tagelöhner die Möglichkeit, für das Arbeitslosengeld anzusuchen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
im Jahr 2022 für weniger als 270 Tage in den Verzeichnissen der landwirtschaftlichen Tagelöhner eingetragen zu sein;
mindestens zwei Versicherungsjahre nachweisen zu können;
im Jahr 2022 vorwiegend in der Landwirtschaft beschäftigt gewesen zu sein;
im Biennium 2021 - 2022 mindestens 102 Tagschichten geleistet zu haben.
Das Arbeitslosengeld beträgt 40 Prozent der vertraglich festgelegten Entlohnung und wird für jene Tage ausbezahlt, in welchen der Arbeitnehmer nicht versichert gewesen ist. Versicherungszeiten, die in anderen Sektoren geleistet worden sind, werden gegebenenfalls in Abzug gebracht. Für weitere Informationen stehen euch die Mitarbeiter unseres Patronates SBR jederzeit zur Verfügung.