Verbrauchertelegramm

Unlautere Geschäftspraktiken im Energiesektor

VZS: mehr Transparenz und keine Täuschung der Verbraucher!
Die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (AGCM) hat vor kurzem vier Energieunternehmen gestraft, weil sie gegen den Verbraucherkodex und die ARERA-Vorschriften verstoßen haben. Die Antitrust-Behörde verhängte allein gegen die Firma Ubroker Srl Strafen in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro.
Leider stößt man in diesem Bereich häufig auf unlautere Geschäftspraktiken oder Unterlassungen, insbesondere was die Preisangaben betrifft. Wegen mangelnder Transparenz bei der Darstellung der wirtschaftlichen Bedingungen für die Strom- und Gasversorgung verhängte die Behörde Sanktionen gegen drei weitere bekannte Energieunternehmen: Bluenergy, Ajó Energia und Visitel. Die Geschäftsführerin der VZS, Gunde Bauhofer, kommentiert: „Auf einem Markt wie dem freien Energie- und Gasmarkt, ist die Knappheit und in einigen Fällen sogar die fehlende Transparenz und Unvollständigkeit der Informationen über die Gesamtkosten, die die Verbraucher im Zusammenhang mit der Teilnahme an kommerziellen Angeboten zu tragen haben, ein unüberwindbares Hindernis für klare und fundierte Verbrauchsentscheidungen. Auf jeden Fall raten wir davon ab, auf telefonische Angebote einzugehen, ohne vorher das angebotene Produktblatt einzusehen!“
Die VZS weist darauf hin, dass es bei irreführende und/oder unlautere Verhalten von Energie- oder Gasanbietern - auch bei telefonischen Angeboten - immer wichtig ist, dieses Verhalten der Verbraucherzentrale Südtirol (info@verbraucherzentrale.it) sowie der AGCM (www.agcm.it) und der Aufsichtsbehörde für Energie, Netze und Umwelt ARERA (www.arera.it) schriftlich zu melden.

Verbrauchertelegramm

Winterreifen-Pflicht?

Es gilt die Pflicht zur Winter-Ausrüstung
Die AutofahrerInnen sind zu Recht verwirrt, wenn von verschiedener Seite immer wieder verkündet wird, dass in Südtirol ab 15. November „Winterreifenpflicht“ bestünde.
Dem ist nicht so! Auf den Landesstraßen herrscht Winterausrüstungspflicht: das heißt geeignete Winterreifen oder alternativ rutschfeste Winterausrüstung wie Schneeketten bzw. gleichwertige, homologierte Ausstattung. Diese Pflicht tritt dann in Kraft, sobald die entsprechenden Schilder (Gebotsschild Reifen mit Schneekette sowie Zusatzschild mit Aufschrift „bei Schnee oder Eis“) auf den Landesstraßen sichtbar gemacht werden, und ist völlig unabhängig von einem Datum.
Jedoch: Unabhängig von den Witterungsverhältnissen besteht auf der Brennerautobahn und in der Gemeinde Bozen eine generelle Winterausrüstungspflicht vom 15. November bis zum 15. April. Hier müssen alle, die mit Fahrzeugen unterwegs sind, entweder mit Winterreifen verkehren oder passende Schneeketten an Bord haben, und je nach Witterung aufziehen.
Tipp: vor dem Kauf der Winterreifen Testurteile konsultieren und sich verschiedene Angebote einholen; achten Sie auch auf das Alter der Reifen, die man Ihnen anbietet (Aufschluss gibt die Nummer am Reifen, z.B. 3218 = Herstellung in der 32. Woche von 2018).