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DGA

Wichtiges in Kürze

Verrechnung Mod. 730/2022
Bekanntlich wird die Steuerschuld oder das Steuerguthaben beim sogenannten Mod. 730 über den Lohnstreifen bzw. über die Rente verrechnet. Trotzdem sollte sich jeder Steuerzahler vergewissern, ob die Steuerschuld bzw. das Steuerguthaben mit dem Lohn bzw. mit der Rente verrechnet wurde. Hat jemand in der Zwischenzeit z.B. den Arbeitsplatz gewechselt, oder hat der Betrieb die Firmenbezeichnung geändert, ist die Steuerschuld bzw. das Steuerguthaben wahrscheinlich nicht verrechnet worden. In solchen Fällen kann das Guthaben über den neuen Arbeitgeber verrechnet werden, allerdings muss das dem ­Steuerbeistandszentrum im ASGB mitgeteilt werden. Liegt eine Steuerschuld vor, die nicht verrechnet wurde, kann diese auch noch per Bank eingezahlt werden. Wer eine Vorauszahlung für das Jahr 2022 leisten muss, und inzwischen Arbeitsplatz gewechselt hat, muss diese auch über die Bank tätigen.
Vorabkontrolle
Einige Steuererklärungen werden auch heuer wieder Vorab von der Agentur der Einnahmen überprüft. Es betrifft jene Steuererklärungen, die große Abweichungen zwischen den Daten, die bei der Agentur der Einnahmen aufscheinen und dem Mod. 730 aufweisen. Diese Steuererklärungen wurden dem Arbeitgeber gar nicht weitergeleitet, die Arbeitnehmer und Rentner müssen also auf die Auszahlung des entsprechenden Guthabens länger warten. In den nächsten Monaten sollte die Agentur der Einnahmen die vorgesehenen Kontrollen durchführen und dann sollten die Guthaben, sofern sie zustehen, direkt an die Betroffenen ausgezahlt werden.
Letzter Abgabetermin für Steuererklärung
Wer heuer noch keine Steuererklärung gemacht hat, kann dies gegen Bezahlung einer geringen Strafe noch bis voraussichtlich Ende Februar 2022 nachholen. Aus technischen Gründen ist es ratsam, nicht bis zum letzten Tag zu warten, da die Steuer­erklärung auch noch telematisch verschickt werden muss.
Arbeitnehmer, die im Jahr 2021 nicht das ganze Jahr gearbeitet haben, könnten durch die Abfassung einer Steuererklärung ein Guthaben erzielen; betroffen sind dabei vor allem Studenten, Lehrlinge oder auch andere Arbeitnehmer, die nicht das ganze Jahr beschäftigt waren. Dasselbe kann auch bei Rentnern zutreffen, die nicht das ganze Jahr eine Rente bezogen haben. Genaueres kann man nur bei Vorlage des Mod. CU (certificazione unica) feststellen.
Wichtig: CU INPS sowie INAIL
Wir weisen noch einmal darauf hin, dass das NISF/INPS sowie das Unfallinstitut INAIL die Mod. CU nicht mehr per Post zuschicken. Arbeitnehmer, die im Jahr 2021 eine Arbeitslosenunterstützung oder ein Unfallgeld erhalten haben und noch andere Einkommen erzielt haben, sind auch zur Abfassung einer Steuererklärung verpflichtet und können dies noch bis innerhalb Ende Februar 2023 nachholen. Ebenso sind jene Arbeitnehmer verpflichtet eine Steuererklärung zu machen, die im Jahr 2021 Lohnausgleichskassa von Seiten der INPS erhalten haben.
Ergänzungen bei fehlerhaften Steuererklärungen
Fehlerhafte Steuererklärungen der vergangenen Jahre können noch ausgebessert bzw. ergänzt werden. Das heißt, sollte jemand eine größere Abschreibung übersehen haben, kann man diese mit einem sogenannten „Integrativo“ noch nachträglich geltend machen. Auch eine eventuelle höhere Steuerschuld kann mit einer Ergänzung der Steuererklärung ausgeglichen werden.
Fehlerhafte Steuerbescheide
Es passiert immer wieder, dass fehlerhafte Steuerbescheide über eine vermeintlich höhere Steuerschuld von der Agentur der Einnahmen verschickt werden. Deshalb ist es unbedingt notwendig, diese vor Bezahlung überprüfen zu lassen. Fehlerhafte Steuerbescheide können innerhalb eines Monats ab Erhalt richtiggestellt werden.
Vermögen im Ausland
Wer den Steuerwohnsitz in Italien hat und im Ausland gearbeitet hat bzw. im Ausland Finanzvermögen oder Liegenschaften besitzt, muss diese in Italien besteuern. Dies erfolgt über das Modell REDDITI, das voraussichtlich bis Ende Februar 2023 abgefasst werden kann. Die im Ausland bezahlte Steuer wird dabei verrechnet.
RED Erklärung für Rentner
Rentner, die von Seiten des NISF/INPS eine Aufstockung ihrer Rente erhalten, sollten sich darüber informieren, ob jetzt im Herbst eine sogenannte Einkommenserklärung an das NISF/INPS notwendig ist. Das Renteninstitut überprüft dabei, ob die Zusatzleistungen noch gerechtfertigt sind. Betroffen sind Bezieher von Sozialgeld, Hinterbliebenenrenten oder Invalidengeld. Die RED Erklärung kann voraussichtlich bis Ende März 2023 eingereicht werden. Mitzubringen sind ein Ausweis, Steuererklärung oder Mod. CU, Nachweis über Zinserträge sowie eventuelle steuerfreie Einkommen (z.B. Invalidenrenten).
Befreiung von der Fernsehgebühr
Die Rai-Gebühr wird sich im Jahr 2023 ändern, aber man spricht noch von Hypothesen. Abgesehen von Prognosen und Hoffnungen einiger Verbraucherverbände liegen noch keine offiziellen Vorschläge vor. Zumindest eines aber hat sich bestätigt, und zwar das Verfahren zur Befreiung der RAI Gebühren für das Jahr 2023.
Wer effektiv kein Fernsehgerät besitzt, kann wie in den vergangenen Jahren um die Befreiung von der Gebühr ansuchen. Das entsprechende Gesuch muss innerhalb 31. Jänner 2023 eingereicht werden.
Rentner mit einem Mindestalter von 75 Jahren und einem Jahreseinkommen (inklusive jenem des Ehepartners) unter 8.000 Euro sind auf jeden Fall von der RAI Fernsehgebühr befreit. Allerdings muss auch hier ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden.
Steuervorteil Zusatzrente
Bekanntlich sind die eingezahlten Beiträge in den Zusatzrentenfonds steuerfrei; der Steuervorteil wird bereits auf dem Lohnstreifen verrechnet und ausbezahlt. Wer den Höchstbetrag von 5.164,57 Euro nutzen möchte, kann noch innerhalb Ende des Jahres Zusatzzahlungen in den Laborfonds tätigen. Auch die Beiträge, die zugunsten der zu Lasten lebenden Familienmitglieder eingezahlt werden, sind vom Gesamteinkommen innerhalb der oben genannten Höchstgrenze abziehbar. Bei der nächsten Steuererklärung können die eingezahlten Zusatzbeiträge in Abzug gebracht werden; dabei ergibt sich je nach Einkommensstufe des Steuerzahlers ein Guthaben von 23, 25, 35 oder 43 Prozent. Informationen diesbezüglich gibt es beim Steuerbeistandszentrum des ASGB.

ASGB-Rentner

Sorgen / Gedanken von RentnerInnen

Immer wieder erreichen uns mündlich oder schriftlich Meldungen von SeniorInnen, die sich über soziale Ungerechtigkeit, drohende Armut, fehlende Hilfestellung und ungerechte Verteilung von Beihilfen beschweren.
Man gehöre der Nachkriegsgeneration an, habe zum Aufbau nach dem Krieg seinen Beitrag geleistet, habe nur die Arbeit und das Wohl der Familie vor Augen gehabt und stehe nun mit leeren Händen da. Vor allem Frauen bedauern, dass sie trotz lebenslanger Arbeit nur Mindestrenten beziehen, weil sie in den diversen Betrieben nur Saisons beschäftigt oder gar nicht gemeldet waren oder durch die Babypausen zu viel Jahre verloren haben. Natürlich kann man die Schuldfrage stellen: Genannte Frauen hätten sich besser über ihre Rechte als Arbeiterin informieren und die Einhaltung derselben einfordern sollen. Damit kommen wir aber der Lösung des Problems keinen Schritt näher. Handelt es sich doch bei der Nachkriegsgeneration um eine Generation, die noch sehr autoritätshörig war und nicht imstande, für die eigenen Rechte einzutreten. Hatte man gar Familie, sprich Kinder, war es selbstverständlich und unabdingbar, dass die Mutter zu Hause blieb und die Kinder versorgte.
Nun stehen diese Frauen und auch einige Männer mit einer Rente da, mit der sie ihre Minimalerfordernisse nicht decken können: Es fehlt an allen Ecken und Enden. Bei der heutigen Inflation ist eine Besserung ihrer misslichen Lage nicht in Sicht. MindestrentnerInnen können um Mietgeld oder Beiträge für Wohnnebenkosten ansuchen, schaffen dies oft aber nicht, weil sie zu scheu oder zu stolz sind dafür anzusuchen oder weil sie ohne Hilfe aus verschiedenen Gründen (Digitalisierung) nicht dazu imstande sind.
Man fragt sich, warum es nicht möglich ist, schnell und unbürokratisch auch MindestrentnerInnen mit Beiträgen zu unterstützen, wie man es in anderen Sektoren bereits vorgemacht hat.
Dies immer in der Überzeugung, dass der Kampf um die tatsächliche Anpassung der Renten an die Inflation und die steigenden Lebenshaltungskosten als derzeit wichtigstes Ziel der Rentnergewerkschaften gelten muss.
Der Begriff der Nachhaltigkeit ist in aller Munde. Mit Recht, und Nachhaltigkeit muss global, lokal und sozial gesehen werden. Soziale Nachhaltigkeit ist heute wichtiger denn je um dem besorgniserregenden gesellschaftlichen Wandel entgegen zu wirken. Wenn die Politik nicht erkennt, dass es höchst an der Zeit ist, ausgleichend in die stetige Polarisierung der Gesellschaft einzugreifen, dann kommt es notgedrungen – die Geschichte hat es uns x-mal gezeigt – zur Gefährdung des sozialen Friedens.
Geld scheint vorhanden zu sein: Das sieht man immer wieder bei oft fragwürdigen Projekten, deren Beispiele gibt es viele. Wir müssen weg kommen von der Mentalität des „immer schneller, höher, weiter ….“, denn vielleicht liegt im Weniger wirklich mehr. Persönliches Engagement und Solidarität aller sind gefragt.