Gesundheitsdienst


Neuwahlen im ASGB-Gesundheitsdienst

Liebes Mitglied!
Im ASGB-Gesundheitsdienst stehen Anfang nächsten Jahres die Wahlen für den neuen Landesvorstand an. Der aktuelle Landesvorstand würde sich freuen, wenn auch du Interesse hättest, dich der Wahl zu stellen und bereit wärst, dich aktiv bei der Fachgewerkschaft Gesundheitsdienst im ASGB zum Erreichen unserer Ziele einzubringen. Auch uns tun frischer Wind und neue Ideen bzw. Perspektiven gut.
Wenn du interessiert bist, melde dich spätestens bis zum 1. November dieses Jahres bei unserem Fachsekretär Andreas Dorigoni.
Es ist wichtig, dass wir Arbeitnehmer zusammenhalten und möglichst alle Berufsbilder im neuen Landesvorstand vertreten sind!
Wir freuen uns auf deine Kandidatur!
Der Landesvorstand des ASGB-Gesundheitsdienstes

Gesundheitsdienst


Zum Stand der Verhandlung zum BÜKV

Die Verhandlungen zum Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) sind aktuell in vollem Gange. Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:
Der ursprünglichen Forderung eines Inflationsausgleiches kann noch nicht nachgekommen werden, da im Landeshaushalt nicht genügend Gelder dafür vorgesehen wurden. Laut Generaldirektor Steiner müssten diese in den nächsten zwei Jahren vorgesehen werden;
Die vom Landeshauptmann versprochenen 20 Millionen Euro wurden durch den Nachtragshaushalt im laufenden Jahr wieder zur Verfügung gestellt. Es ist geplant, den Leistungslohn für das laufende Jahr 2022, um diese 20 Millionen zu erhöhen;
Es finden endlich wieder regelmäßige Verhandlungen zum BÜKV statt;
Die gestellte Bedingung für die Verhandlungen des neuen Zeitraumes 2022-2024 ist, dass das Lohngefüge überarbeitet wird. Die Ausarbeitung dieses Gefüges erweist sich aber als sehr schwierig;
Für neu angestellte Mitarbeiter oder für jene, die schon im Dienst sind und dafür optieren, soll ein höheres Anfangsgehalt vorgesehen werden, dafür aber eine flachere Gehaltsentwicklung im Laufe der Arbeitslaufbahn.
Der ASGB und die anderen involvierten Gewerkschaften haben der öffentlichen Verhandlungsdelegation unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass wir diesem Vertragsentwurf nur zustimmen, wenn für das kommende Jahr 2023 eine angemessene Finanzierung des Inflationsausgleiches vorgesehen wird. Dies ist für uns eine nicht zu verhandelnde Bedingung. Aus technischen Gründen wäre diese Forderung für das Jahr 2022 leider nicht mehr umsetzbar gewesen.