Verbrauchertelegramm

Pellets: Achtung, betrügerische Onlineshops

Statt günstiger Lieferung ist man das gezahlte Geld los
Derzeit beklagen zahlreiche Konsumenten und Konsumentinnen, dass man zum einen fast keine Pellets findet, und zum anderen die Preise enorm gestiegen sind. Daher suchen viele von ihnen im Internet nach günstigeren Alternativen.
Doch leider stellt sich die vermeintliche Ersparnis manchmal als kompletter Reinfall heraus: statt günstigere Pellets ist das per Vorkasse bezahlte Geld weg, und der Online-Shop ist verschwunden.
So können Sie sich davor schützen:
Holen Sie mehrere Angebote ein, so kriegen Sie ein Gespür für die Preislage: wenn ein Anbieter im Vergleich zu anderen „spottbillig“ ist, ist Vorsicht angebracht.
Überprüfen Sie die Angaben auf der Website (Adresse, Telefonnnummer, PEC-Mail, Mehrwertsteuer-Nummer usw.): wenn mit diesen gegeizt wird, ist das ein sehr schlechtes Zeichen.
Suchen Sie nach Rezensionen zum Online-Shop: die positiven Bewertungen sind erfahrungsgemäß nicht immer authentisch - viele negative Bewertungen, die dasselbe Problem anprangern, sind jedoch ein wichtiges Warnsignal, das man nicht ignorieren sollte.
Zahlen Sie per Kreditkarte und nicht per Überweisung, denn man hat so vielleicht eine kleine Möglichkeit, die Zahlung wieder rückgängig zu machen.
Besondere Vorsicht ist immer dann geboten, wenn der Kontakt zum Verkäufer über die sozialen Medien zustande kommt, da hier die Identität des Verkäufers oft schwerer feststellbar ist.

Verbrauchertelegramm

Unlautere Geschäftspraktiken im Energiesektor

VZS: mehr Transparenz und keine Täuschung der Verbraucher!
Die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (AGCM) hat vor kurzem vier Energieunternehmen gestraft, weil sie gegen den Verbraucherkodex und die ARERA-Vorschriften verstoßen haben. Die Antitrust-Behörde verhängte allein gegen die Firma Ubroker Srl Strafen in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro.
Leider stößt man in diesem Bereich häufig auf unlautere Geschäftspraktiken oder Unterlassungen, insbesondere was die Preisangaben betrifft. Wegen mangelnder Transparenz bei der Darstellung der wirtschaftlichen Bedingungen für die Strom- und Gasversorgung verhängte die Behörde Sanktionen gegen drei weitere bekannte Energieunternehmen: Bluenergy, Ajó Energia und Visitel. Die Geschäftsführerin der VZS, Gunde Bauhofer, kommentiert: „Auf einem Markt wie dem freien Energie- und Gasmarkt, ist die Knappheit und in einigen Fällen sogar die fehlende Transparenz und Unvollständigkeit der Informationen über die Gesamtkosten, die die Verbraucher im Zusammenhang mit der Teilnahme an kommerziellen Angeboten zu tragen haben, ein unüberwindbares Hindernis für klare und fundierte Verbrauchsentscheidungen. Auf jeden Fall raten wir davon ab, auf telefonische Angebote einzugehen, ohne vorher das angebotene Produktblatt einzusehen!“
Die VZS weist darauf hin, dass es bei irreführende und/oder unlautere Verhalten von Energie- oder Gasanbietern - auch bei telefonischen Angeboten - immer wichtig ist, dieses Verhalten der Verbraucherzentrale Südtirol (info@verbraucherzentrale.it) sowie der AGCM (www.agcm.it) und der Aufsichtsbehörde für Energie, Netze und Umwelt ARERA (www.arera.it) schriftlich zu melden.