Verbrauchertelegramm
Das Verbrauchermobil

Der mobile Informations- und Beratungsdienst der VZS

Seit 1998 stellt die Verbraucherzentrale gemeinsam mit den Gemeinden Südtirols eine bürgernahe Informationsstelle im Bringsystem zur Verfügung. Viele Konsument:innen konnten in diesen letzten 24 Jahren beim Verbrauchermobil Rat und Informationen holen.
Das Verbrauchermobil hält in den meisten Gemeinden Südtirols und bringt das Infomaterial der Verbraucherzentrale Südtirol direkt zu den Verbraucher:innen, welche an dieser Stelle auch Erstberatungen über verbraucherrelevanten Themen erhalten. Bei diesem Informationsdienst kann außerdem auch der UV-Schutz von Sonnenbrillen sowie der Strahlenwert von Mobiltelefonen gemessen und in den letzten Waren-Tests reingeschnuppert werden.
Die aktuellen Haltestellen vom Verbrauchermobil sind auf der Internetseite der VZS (https://www.consumer.bz.it/de/verbrauchermobil-der-aktuelle-kalender) einsehbar. Dieser Dienst kann bei der Verbraucherzentrale auch für neue Standorte angefordert werden.
Dank der Verbraucher:innen, die anlässlich der Steuererklärung die fünf Promille der Verbraucherzentrale Südtirol zukommen lassen, konnte in der Vergangenheit das alte Verbrauchermobil ersetzt und somit dieser Dienst weiterhin für Verbraucher:innen angeboten werden. Die SteuerzahlerInnen können nämlich seit 2005 die fünf Promille der Einkommenssteuer für Organisationen zur Förderung des Sozialwesens bestimmen, wozu auch die VZS zählt. Dieser Betrag wird vom ohnehin geschuldeten Steuerbetrag abgeführt und erzeugt keine Mehrkosten. Es reicht eine Unterschrift auf dem Steuervordruck CUD, 730 oder UNICO sowie die Angabe der Steuernummer der gewählten Organisation aus dem Sozialwesen (z.B. VZS 94047520211). Mehr Informationen finden die Verbraucher:innen unter www.consumer.bz.it/de/5-promille-fuer-die-stimme-der-verbraucherinnen.
Mithilfe der Verbraucher:innen kann die Verbraucherzentrale Südtirol stärker und gezielter die Rechte der Konsument:innen auf allen Ebenen verteidigen und ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen!

Verbrauchertelegramm
Gesprochenes verfliegt ...

Telefondienste immer schriftlich kündigen

Einen Dienst aktivieren, dafür braucht es meist nur wenige Klicks. Aber: einen Dienst auch wieder loszuwerden, das kann ganz schön kompliziert sein.
So erging es auch Herrn G., der seine ADSL-Linie kündigen wollte, da er mit einem anderen Anbieter eine Glasfaser aktiviert hat. Der Kundendienst seines Betreibers versicherte, mit dem Telefonat zur Kündigung sei alles schon getan, es kämen dann noch zwei Rechnungen, und dann wäre alles erledigt.
In der Tat kam aber nach den zwei Rechnungen noch weitere. Herr G. wandte sich an die VZS.
Wir wissen: Dienste kündigt man am besten schriftlich, per Einschreiben mit Rückantwort, unter Beilage eines Ausweisdokuments. So gibt es keinen Zweifel in Bezug auf Absicht, Identität des Schreibers oder Datum der Kündigung. Im Zweifelsfall ist es hier auch wesentlich einfacher, über ein Schlichtungsverfahren zu unrecht verlangte Beträge zurückzufordern.
Musterschreiben, Adressen der Anbieter, Informationen und Tipps sind in der VZS und in den Außenstellen erhältlich.