Gesundheitsdienst


ASGB: Stillstand im Gesundheitswesen verhindern

Aufgrund des Umstandes, dass Landeshauptmann Arno Kompatscher interimistisch das Gesundheitsressort führt, befürchtet die Fachgewerkschaft Gesundheitswesen im ASGB einen Stillstand bei der Umsetzung wichtiger Vorhaben.
Die Befürchtung wird damit begründet, dass es kaum vorstellbar ist, dass es der volle Terminkalender des Landeshauptmannes zuläßt, sich intensiv mit den dringenden Problemen im Südtiroler Sanitätsbetrieb auseinanderzusetzen. Vor allem gilt es unmittelbare Maßnahmen zu setzen, mit dem Ziel, die Personalflucht einzudämmen, die Attraktivität der verschiedenen Berufe im Gesundheitswesen zu stärken, die Wartezeit für Untersuchungen zu verringern und die rasche Umstellung vom Notstandsmodus in den Normalmodus zu koordinieren. Ohne die Kompetenz des Landeshauptmannes anzuzweifeln, bedarf es zur Lösung der durchaus prekären Lage einer Person, die mit der aktuellen Situation betraut ist und sich vor allem Vollzeit um den Südtiroler Sanitätsbetrieb kümmern kann.
Der ASGB schlägt vor, einen Experten von außen zu berufen, der Kompatscher beratend zur Seite steht und de facto das Amt führt. Kompatscher müsste dann nur noch die Dokumente unterzeichnen und könnte sich um seine anderen Aufgaben als Landeshauptmann kümmern.

Landwirtschaft


Genossenschaftliche und private Obstmagazine

Vorübergehende Lohnerhöhungen bis Oktober 2022 beschlossen – ab Oktober werden Verhandlungen zu definitiven Lohnerhöhungen wieder aufgenommen.
Die Kollektivvertragspartner haben für den Zehnmonatszeitraum Jänner bis Oktober 2022 provisorische Lohnerhöhungen verhandelt. Der Zeitraum Jänner bis Mai 2022 wird rückwirkend als Einmalzahlung ausbezahlt, während die Erhöhungen im Zeitraum Juni bis Oktober monatlich ausbezahlt werden. Konkret sprechen wir von folgenden Summen für die entsprechenden Kategorien:
Einmalzahlung (Bruttosumme) für die Monate Jänner bis Mai 2022 für Arbeiter und Angestellte
Kategorie 1 – 445,50 Euro
Kategorie 2 – 409,50 Euro
Kategorie 3 – 349,80 Euro
Kategorie 4 – 330,00 Euro
Kategorie 5 – 310,20 Euro
Monatliche Zahlung im Zeitraum von Juni bis Oktober 2022 (Bruttosumme) für Arbeiter und Angestellte
Kategorie 1 – 89,10 Euro
Kategorie 2 – 81,84 Euro
Kategorie 3 – 69,96 Euro
Kategorie 4 – 66,00 Euro
Kategorie 5 – 62,04 Euro
Die Kollektivvertragspartner sind übereingekommen, dass ab Oktober dieses Jahres die Verhandlungen zu den definitiven Lohnerhöhungen wieder aufgenommen werden, in deren Rahmen die Gesamtentwicklung der gestiegenen Lebenshaltungskosten berücksichtigt wird und in die Lohnerhöhungen einfließen soll.