Aktuell

Fahrtkostenbeitrag für das Jahr 2021

Ansuchen zwischen 01. Juni und 29. Juli 2022 möglich.
Die Voraussetzungen wurden wie folgt festgelegt:
Wer hat Anspruch darauf?
Arbeitnehmer, welche im Jahre 2021 mindestens 120 effektive Arbeitstage vom Wohnort zum Arbeitsplatz gefahren sind und dabei

1. eine Strecke von mehr als 18 Km zurückgelegt haben, wobei auf dieser Strecke keine öffentlichen Liniendienste mit mindestens einem Halbstundentakt verkehren;
2. eine Strecke von mehr als 18 Km zurückgelegt haben, auf welcher öffentliche Liniendienste verkehren, aber eine Wartezeit von über 60 Minuten entsteht;
3. eine Strecke von mehr als 10 Km vom gewöhnlichen Aufenthaltsort bis zur nächstgelegenen Haltestelle mit Parkmöglichkeit zurücklegen müssen, wo ein öffentlicher Liniendienst mit einer Gesamtwartezeit von weniger als 60 Minuten zur Verfügung steht; in diesem Fall steht der Beitrag nur für die Entfernung zwischen dem gewöhnlichen Aufenthaltsort und der genannten Haltestelle zu.
Der Wohnort oder der Arbeitsplatz muss in der Provinz Bozen sein. Bezahlt werden nur die zurückgelegten Km in der Provinz Bozen.
Der Beitrag wird nicht gewährt, wenn:
wenn der Beitrag unter 200 Euro liegt;
das individuelle besteuerbare Einkommen über 50.000 Euro beträgt;
der Betrieb ein Firmenfahrzeug kostenlos zur Verfügung stellt.
Pro Km werden 0,05 Euro bezahlt.
ACHTUNG! Die Gesuche können nur mehr online eingereicht werden und es ist ein digitaler Zugangsschlüssel (SPID, elektronischer Personalausweis (CIE) oder aktivierte Bürgerkarte mit Lesegerät) notwendig.
Es ist eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro zu kaufen und deren Zahlencode ist beim Gesuch einzutragen, alternativ kann die Einzahlung über den Vordruck F23 an die Agentur für Einnahmen getätigt werden.

Aktuell

ASGB-Funktionär Andreas Dorigoni neuer Präsident des AFI

Andreas Dorigoni, Landessekretär der Fachgewerkschaft Gesundheitsdienst im ASGB, ist Anfang Mai zum Präsidenten des Arbeitsförderungsinstitutes (AFI) gewählt worden. Der Vorsitz des AFI wechselt gemäß einem Abkommen zwischen den vier Gewerkschaftsbünden alle drei Jahre nach dem Rotationsprinzip.
Andreas Dorigoni
Das Arbeitsförderungsinstitut AFI ist seit 1. Jänner 1995 tätig und kümmert sich vornehmlich um die Forschung, Beratung, Bildung und Information zur Förderung der Arbeitnehmerschaft und im weiteren Sinn der Gesellschaft und Wirtschaft.
Dorigoni freut sich auf seine neue Aufgabe. Er erachtet es als prioritär, dass die Forschungstätigkeit des AFI in Bezug auf die Arbeitswelt und die soziale Sicherheit weiterhin oft zitierte und in Fachkreisen anerkannte Quelle bleibt und damit weiterhin ein wichtiger Beitrag zur Begleitung und Stärkung der Südtiroler Arbeitnehmerschaft gewährleistet ist.
Seine Rolle sieht er als Vertreter des AFI nach außen, der die hauptamtlichen Mitarbeiter mit Rat und Tat unterstützt. Ein großes Anliegen ist es ihm, die Reichweite des AFI weiter zu erhöhen, um sicherzustellen, dass ein möglichst großer Teil der Südtiroler Gesellschaft von der Forschung und den Publika­tionen des Institutes profitiert. Vor allem die Zusammenarbeit mit den Südtiroler Medienhäusern erachtet er als Informationskanal des Institutes als äußerst wichtig, die er, auch wenn bereits eine hervorragende Zusammenarbeit besteht, weiter ausbauen möchte.