ASGB-Rentner
Aufruf der ASGB-Rentner an die Gemeinden

SOS: Digitalisierung und Bürokratie

Die zunehmende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung stellt für alle Bürger eine große Herausforderung dar und insbesondere für Senioren.
Es gibt kaum Schalterdienste mehr, der Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung erfolgt digital oder über ein Call-Center. Senioren verfügen Großteils weder über die digitale Ausstattung, noch über die Kenntnisse im Umgang mit diesen. Der Zugang zu wichtigen Informationen, zu Beiträgen und Unterstützungen bleibt ihnen verwehrt. Einige Gemeinden haben diese Schwierigkeiten bereits erkannt und kostenlose Dienste eingerichtet, die den Bürgern und insbesondere Senioren im Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung behilflich sind. Deshalb ergeht unser Aufruf an alle Gemeinden, diesem Beispiel zu folgen und entsprechende Anlaufstellen einzurichten, in denen Bürger und insbesondere Senioren Hilfe und Unterstützung im Umgang mit digitalen Medien und der Verwaltung erhalten.

ASGB-Rentner
Gut Ding braucht Weil

Der Gesetzentwurf „Aktives Altern in Südtirol“ endlich von der Landesregierung genehmigt

Die Landesregierung hat am 3. Mair 2022 auf Vorschlag der LR für Soziales und Senioren, Waltraud Deeg, einem Gesetzesentwurf zugestimmt, mit dem das aktive Altern unterstützt wird.
An der Erstellung der entsprechenden Gesetzesvorlage haben die ASGB – Rentner zusammen mit den konföderierten Rentnergewerkschaften und den Sozialverbänden mitgearbeitet. Nach der Genehmigung durch den Landtag kann das Gesetz in Kraft treten.
In unserer Aktiv-Ausgabe Nr. 8-9 /2021 haben wir bereits die Bereiche angeführt, die durch das Gesetz „Aktives Altern in Südtirol“ neu geregelt werden sollen. Mit der Schaffung eines eigenen Gesetzes wird nun den Senior*innen eine wichtige Rolle in der Gesellschaft zuerkannt. Besonderes Augenmerk wird auf Prävention, Erhaltung der Gesundheit und Selbstständigkeit von Senioren gelegt. Die Umsetzung des Gesetzes gibt Anlass für Zuversicht und Hoffnung auf eine Verbesserung der Lebensqualität von Senioren. Die zahlreichen Abänderungsvorschläge der Gewerkschaften und Sozialpartner, die nach Unterbreitung des ersten Entwurfes im August 2020 eingebracht wurden, sind in der Neufassung Großteils enthalten. Besonders erfreut sind wir über die Einsetzung eines eigenen Seniorenanwaltes, denn dadurch wird den Sorgen und Anliegen von Senioren besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Allerdings ist eine unserer wesentlichen Forderungen, einen Seniorenbeirat in allen Gemeinden Südtirols verpflichtend einzusetzen, nicht zu unserer Zufriedenheit berücksichtigt worden. Zitat der entsprechenden Stelle des Artikel 8: „Jede Gemeinde mit mehr als 15.000 Einwohnern richtet einen Seniorenbeirat ein; Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern können alternativ dazu einen Seniorenstellvertreter*in ernennen.“
Der Vorstand der ASGB-Rentner hat sich in seiner Sitzung vom 16.05.2022 mit dem neuen Gesetzesentwurf vom Mai 2022 auseinandergesetzt und den Beschluss gefasst, sich mit dem dringlichen Appell an die Landtagsabgeordneten zu richten, den Seniorenbeirat in allen Gemeinden Südtirols unabhängig von der Einwohnerzahl verpflichtend vorzusehen und den entsprechenden Art. im Gesetzesentwurf dahingehend abzuändern.
Die ASGB-Rentner sind nämlich der Meinung, dass die Anliegen und Belange aller Senioren zeit- und ortsnah vorgebracht und behandelt werden müssen.
Der Altersstrukturkoeffizient, der das Verhältnis von junger Bevölkerung (0-14 Jahre) im Verhältnis zu Senioren (über 65 Jahre) angibt, errechnet für Südtirol für das Jahr 2019 die Zahl 126 d.h. 100 Jungen stehen 126 Alte gegenüber und im Jahr 2034 sind es sogar 179, während das Verhältnis im Jahr 1979 bei 79 lag. Die Zahlen verdeutlichen klar, dass die Pflege und Betreuung von Senioren bereits jetzt eine große gesellschaftliche Herausforderung darstellen und zunehmend zu einem Problem werden. Deshalb gilt es, bereits jetzt alle Voraussetzungen zu schaffen, um ein selbstständiges und selbstbestimmtes Altern zu gewährleisten. Dafür muss die Ausbildung von Ärzten und Pflegekräften vorausschauend geplant werden. Der Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst muss attraktiv gestaltet werden. Dazu gehört eine gerechte Entlohnung ebenso wie die Verfügbarkeit von Wohnungen und die Möglichkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Im Gesetzesentwurf „Aktives Altern für Südtirol“ wird ein besonderes Augenmerk auf die Prävention und Erhaltung der Gesundheit und Selbständigkeit von Senioren gelegt.
Dieser Gesetzesentwurf „Aktives Altern“ wurde den Sozialpartnern am 05.08.2020 zur Begutachtung vorgelegt. Diese haben ihn einer genauen Überprüfung unterzogen und zahlreiche Abänderungsvorschläge eingebracht. Grundsätzlich wurde der Gesetzesvorschlag positiv bewertet. Nach Meinung der Sozialpartner sollen Senioren in Zukunft nicht mehr ausschließlich als soziales Thema betrachtet werden, sondern als Querschnittsthema, dem die Rolle der Senioren als Verbraucher zugrunde liegt. Mit 3.700 Milliarden Euro an Ausgaben und Dienstleistungen und einem Beitrag am BIP von 4.200 Milliarden sind die Senioren in Europa ein wichtiger Wirtschaftspartner. Mit der Wirtschaft in Südtirol könnte über altersgerechte Produkte und Dienstleistungen diskutiert werden.
Die berufliche Aus- und Weiterbildung von Pflegekräften und die Einrichtung eines Registers der „Badanti“ wurden ebenfalls gefordert.
Außerdem sprachen die Rentnergewerkschaften den Wunsch aus, in die Phase der Umsetzung des Gesetzes stärker miteinbezogen zu werden.
Wir hoffen, dass der Gesetzentwurf bald dem Landtag zur Genehmigung vorgelegt wird, so dass die konkrete Umsetzung des Gesetzes angegangen werden kann, denn coronabedingt ist schon viel wertvolle Zeit verloren gegangen.