Verbrauchertelegramm

Stay connected but protected

Die VZS unterstützt das europaweite Vorhaben und die italienweite Initiative für einen vorsorglichen Umgang hinsichtlich 5G und Internet der Dinge.
Vor Kurzem startete eine europaweite Unterschriftenaktion der Europäischen Bürgerinitiative Stop (((5G))) - Stay Connected but Protected (EBI), lanciert von Verbraucher- und Patientenorganisationen aus sieben europäischen Ländern. Die EU-Kommission wird dadurch ersucht, Mobilfunk und Digitalisierung umweltgerecht, gesundheitsgerecht und demokratisch zu gestalten. Im Zusammenhang mit 5G existieren mittlerweile viele Stellungnahmen aus der unabhängigen Wissenschaft, die ein Moratorium in der Implementierung dieser Technologie fordern. Es geht um die Vermeidung weiterer Verschlechterungen in der elektromagnetischen Belastung, die das Leben vieler Bürger erschwert und zum Teil zur Entwicklung von Hypersensibilität (EHS) führt. Außerdem bedeutet 5G einen weiteren Schub auf dem Weg der Digitalisierung unter Missachtung von Grundrechten wie dem Schutz der Privatsphäre. Die Unterschriften können sowohl online als auch in schriftlicher Form geleistet werden. Alle Materialien der Initiative sind unter signstop5g.eu/de zu finden. Wenn in ganz Europa mehr als 1 Million Unterschriften zusammenkommen, muss die Europäische Kommission die 23 insgesamt unterbreitete Vorschläge der Initiative behandeln und rechtlich sowie wissenschaftlich begründete Entscheidungen treffen.

Gebietskörperschaften


Neuerungen ab Juni 2022 für die privat geführten Alten- und Pflegeheime

Erfolgs- und leistungsorientierte Entlohnung
Mit dem Kollektivvertrag der privat geführten Alters- und Pflegeheime wurden am 10. Dezember 2021 die Weichen für eine erfolgs- und leistungsorientierte Entlohnung gestellt. Die Vertragspartner sind der Überzeugung, dass leistungsabhängige und erfolgsorientierte Vergütungssysteme eine Motivationssteigerung bewirken. Diese kommen in erster Linie den Angestellten zugute, da die Prämie nur einer Besteuerung von zehn Prozent unterworfen wird.
Die Berechnung der Prämie erfolgt auf Basis der belegten akkreditierten Seniorenwohnheimbetten im Unternehmen, wobei pro Bett 1.400 Euro für den Prämientopf berücksichtigt werden. Die Einzelprämie wird nach Einstufung und Zielerreichung berechnet.
Die Neue Prämie wird in einen fixen und einen variablen Teil unterteilt. Der fixe Anteil entspricht 40 Prozent, der variable Teil entspricht 60 Prozent. Auf Betriebsebene können die Anteile auch auf 50 Prozent – 50 Prozent aufgeteilt werden.
In Erstanwendung wird der fixe Anteil der Prämie für das Bezugsjahr 2022 in zwei Tranchen mit dem Junigehalt 2022 (1. Tranche) und mit dem Dezembergehalt 2022 (2. Tranche) an die anspruchsberechtigten Mitarbeiter anteilsmäßig ausbezahlt. Mitarbeiter in Teilzeit profitieren je nach prozentuellen Anstellungsverhältnis von der Prämie.
Anspruchsberechtigt sind jene Mitarbeiter, die im jeweiligen Bezugszeitraum 2022 (Januar-Juni 2022: 1. Tranche und Juli-Dezember 2022: 2 Tranche) mindestens einen vollen Monat (mehr als 15 Kalendertage) beschäftigt sind und die Probezeit bestanden haben.
Die Auszahlung des variablen Teiles der Erfolgs- und/oder Produktivitätsprämie erfolgt jeweils spätestens innerhalb des Monats Mai 2023 je nach Zielerreichung und kann nach Belieben auch für Welfare-Leistungen genutzt werden.
Der fixe Anteil der Ergebnisprämie steht auch jenen Anspruchsberechtigten zu, die im Folgejahr vor dem Auszahlungsmonat ausgetreten sind.
Was ist Welfare?
Unter Welfare versteht man Zuwendungen und Leistungen in Form von teilweisen Spesenvergütungen oder Sachbezügen, um das Wohlergehen der Mitarbeiter (im Bereich Familie, Kinder, Wohnen) und ihrer Familie vor Risiken im Fall von Krankheit, Mutterschaft, Invalidität, Arbeitslosigkeit oder Alter zu schützen. Auch Zuwendungen sozialer Natur z. B.: für Bildung und Freizeit fallen in diesen Bereich. Diese Zuwendungen bilden kein steuerpflichtiges Einkommen.
Durch das sogenannte „welfare aziendale" kommt es somit zu zusätzlichen Steuerersparnissen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Beispielsweise handelt es sich hierbei um steuerfreie Einzahlungen in Zusatzrentenfonds oder auch um ergänzende Gesundheitsfürsorge, weiterführende Aus- und Weiterbildungen, Freizeitprogramme, Sozial- und Gesundheitsdienste und vieles mehr.
Welfare Leistungen ab Mai/Juni 2023
Allen Mitarbeitern wird der individuelle Zugang zur Plattform „Raiffeisen Welfare" zur Verfügung gestellt, wodurch die eventuelle Zuweisung der individuellen Ergebnisprämie für die beanspruchbaren Leistungen verwendet werden kann.
Den Mitarbeitern wird die Möglichkeit geboten, einen Teil oder die gesamte Erfolgs- und leistungsorientierte Entlohnung (nur variabler Teil) in Welfare-Leistungen umzuwandeln. Nach Bekanntgabe ihrer persönlichen Prämie können die Mitarbeiter die Entscheidung treffen, welchen Anteil der variablen Ergebnisprämie sie bis zum einkommenssteuerlich begünstigten Höchstbetrag in Welfare-Dienstleistungen zuführen möchten.
Der zur Anwendung des „Welfare-aziendale“ vorgesehene Welfareplan umfasst verschiedene Leistungen zu folgenden Themenbereichen:
Vorsorge und Fürsorge
Gesundheitsfonds
Versicherungen
Pensionsvorsorge
Altersvorsorge
Bereich Gesundheit und Gesundheitsvorsorge
Prävention
Medizinische Leistungen
Psychologische Leistungen
Rehabilitation
Familie, Schule und Bildung
Kinderbetreuung
Lernunterstützung
Altenbetreuung/Betreutes Wohnen
Freizeit, Wohlbefinden und persönliche Entwicklung
Reisen/Unterkünfte/Restaurants
Sport, Kultur und Unterhaltung
Aus- und Weiterbildung
Alltäglicher Gebrauch
Einkaufsgutscheine
Wertkarten
Rückvergütung Passivzinsen für Darlehen.