Verbrauchertelegramm
Ukraine-Konflikt

Sicher und „gut“ spenden?

Die Bilder, die aus der Ukraine zu uns kommen, schockieren uns zu Recht. Und wir alle verspüren den Impuls, etwas zu unternehmen - zu helfen. Vielfach zirkulieren die Spendenaufrufe über die sozialen Netzwerke, über Posts und Storys.
Mit wenigen Klicks geht es zur Überweisung, und schnell ist das Geld auf den Weg gebracht. Doch als Spender:innen sollten wir und zumindest ganz kurz Zeit nehmen, um zu prüfen, wem wir unser Geld anvertrauen.
Um unseriösen Trittbrettfahrern auszustellen und seriöse Organisationen zu erkennen, hat die Verbraucherzentrale einige Tipps zusammengestellt:
Bereits bekannten Organisationen sollte der Vorzug gegeben werden.
Geldspenden sind tendenziell besser als Sachspenden (hier gilt: Bedarfslisten prüfen!).
Schnell, aber nicht übereilt spenden.
Der Spendenbetrag sollte nach Möglichkeit nicht auf mehrere Organisationen aufgeteilt und auch nicht zweckgebunden werden.
Seien Sie zurückhaltend bei Spendenaufrufen, die Sie über soziale Netzwerke erreichen.
Spenden von der Steuer absetzen
Grundsätzlich gilt, dass jede Spende „nachverfolgbar“ (Zahlung entweder per Bank- oder Postüberweisung, Bankomat- oder Kreditkarte) sein muss, und dass der Spendenempfänger den Erhalt der Spende quittieren muss, um von der Steuer in Abzug gebracht zu werden. Eine weitere nützliche Orientierungshilfe bietet das Gütesiegel „Sicher Spenden“, welches der Dachverband der Sozialverbände in Bozen an zertifizierte Organisationen verleiht (www.spenden.bz.it).
Auch das DZI (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen) hat eine Infoseite „Nothilfe Ukraine“ mit Tipps zum sicheren Spenden veröffentlicht (www.dzi.de/pressemitteilungen/spenden-fuer-beduerftige-in-der-ukraine-und-auf-der-flucht/).

Verbrauchertelegramm

Dolomiti Superski und VZS haben eine einvernehmliche Lösung gefunden

Am Mittwoch, den 2. März 2022, fand auf Einladung der Verbraucherzentrale Südtirol eine Aussprache zwischen dieser und Dolomiti Superski statt. Bei diesem Treffen wurden insbesondere die Maßnahmen zugunsten der Inhaber von Saisonskipässen besprochen, die von der aufgrund der COVID-19-Pandemie behördlich angeordneten vorzeitigen Schließung der Wintersaison 2019/20 betroffen waren.
Alternativ zu den bereits kommunizierten Maßnahmen zugunsten der Inhaber der Saisonskikarte 2019/20 wurde eine weitere Option ausgearbeitet: Skifahrer, welche die zuvor vorgeschlagenen Maßnahmen nicht bereits in Anspruch genommen haben, können ab dem kommenden 10. März 2022 und ohne zusätzliche Kosten, einen Skipass derselben Art des damals erworbenen und mit einer Gültigkeit für die restliche Wintersaison beantragen.
Selbstverständlich ist es auch möglich, dieses Angebot erst in der nächsten Wintersaison in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall kann ab 10. März 2023 ein Saisonskipass gleicher Art - Dolomiti Superski oder Talschaft - für den Rest derselben Wintersaison beantragt werden.
Die bereits in der Wintersaison 2021/22 angebotenen Vorteile für Inhaber von Skipässen mit saisonaler Gültigkeit aus der Wintersaison 2019/20 werden, falls nicht bereits in Anspruch genommen, weiterhin bestätigt. Diese wurden nun auch auf die Saison 2022/23 ausgedehnt.
Alle detaillierten Informationen finden Sie auf der Website von Dolomiti Superski: www.dolomitisuperski.com/de/home.