Verbrauchertelegramm

Kubaturgeschenk des Landes bis Ende 2026 nutzbar

Die energetischen Sanierungen und Neubauten können nun in Ruhe angegangen werden, da der neue Kubaturbonus bis 31. Dezember 2026 genutzt werden kann.
Mit 31. Dezember 2021 war das Kubaturgeschenk des Landes ausgelaufen. Mit 1. Februar wurde der neue Kubaturbonus, auch unter dem Begriff Baumassenbonus bekannt, von Seiten der Landesregierung neu geregelt.
Zwar kann das Kubaturgeschenk für Gebäudesanierungen auch weiterhin im Ausmaß von 20 Prozent der bestehenden Baumasse genutzt werden, und beträgt in jedem Fall mindestens 200 Kubikmeter, jedoch gelten künftig höhere Anforderungen. In Zukunft muss als Folge der Sanierung mindestens ein KlimaHaus B entstehen oder die Zertifizierung R erreicht werden. Auch die Deckung des Strombedarfes aus erneuerbaren Energiequellen ist künftig zu berücksichtigen.
Das Kubaturgeschenk des Landes kann auch für Neubauten bzw. im Falle von Abbruch und Wiederaufbau angewandt werden. In diesem Fall beträgt das Kubaturgeschenk zehn Prozent der zulässigen Baumasse. Dabei muss das gesamte Gebäude den KlimaHaus-Nature Standard erreichen und die Vorschriften zur Deckung des Strombedarfes aus erneuerbaren Energiequellen erfüllen.

Verbrauchertelegramm
Ukraine-Konflikt

Sicher und „gut“ spenden?

Die Bilder, die aus der Ukraine zu uns kommen, schockieren uns zu Recht. Und wir alle verspüren den Impuls, etwas zu unternehmen - zu helfen. Vielfach zirkulieren die Spendenaufrufe über die sozialen Netzwerke, über Posts und Storys.
Mit wenigen Klicks geht es zur Überweisung, und schnell ist das Geld auf den Weg gebracht. Doch als Spender:innen sollten wir und zumindest ganz kurz Zeit nehmen, um zu prüfen, wem wir unser Geld anvertrauen.
Um unseriösen Trittbrettfahrern auszustellen und seriöse Organisationen zu erkennen, hat die Verbraucherzentrale einige Tipps zusammengestellt:
Bereits bekannten Organisationen sollte der Vorzug gegeben werden.
Geldspenden sind tendenziell besser als Sachspenden (hier gilt: Bedarfslisten prüfen!).
Schnell, aber nicht übereilt spenden.
Der Spendenbetrag sollte nach Möglichkeit nicht auf mehrere Organisationen aufgeteilt und auch nicht zweckgebunden werden.
Seien Sie zurückhaltend bei Spendenaufrufen, die Sie über soziale Netzwerke erreichen.
Spenden von der Steuer absetzen
Grundsätzlich gilt, dass jede Spende „nachverfolgbar“ (Zahlung entweder per Bank- oder Postüberweisung, Bankomat- oder Kreditkarte) sein muss, und dass der Spendenempfänger den Erhalt der Spende quittieren muss, um von der Steuer in Abzug gebracht zu werden. Eine weitere nützliche Orientierungshilfe bietet das Gütesiegel „Sicher Spenden“, welches der Dachverband der Sozialverbände in Bozen an zertifizierte Organisationen verleiht (www.spenden.bz.it).
Auch das DZI (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen) hat eine Infoseite „Nothilfe Ukraine“ mit Tipps zum sicheren Spenden veröffentlicht (www.dzi.de/pressemitteilungen/spenden-fuer-beduerftige-in-der-ukraine-und-auf-der-flucht/).