Verbrauchertelegramm
Kubaturgeschenk des Landes bis Ende 2026 nutzbar
Die energetischen Sanierungen und Neubauten können nun in Ruhe angegangen werden, da der neue Kubaturbonus bis 31. Dezember 2026 genutzt werden kann.
Mit 31. Dezember 2021 war das Kubaturgeschenk des Landes ausgelaufen. Mit 1. Februar wurde der neue Kubaturbonus, auch unter dem Begriff Baumassenbonus bekannt, von Seiten der Landesregierung neu geregelt.
Zwar kann das Kubaturgeschenk für Gebäudesanierungen auch weiterhin im Ausmaß von 20 Prozent der bestehenden Baumasse genutzt werden, und beträgt in jedem Fall mindestens 200 Kubikmeter, jedoch gelten künftig höhere Anforderungen. In Zukunft muss als Folge der Sanierung mindestens ein KlimaHaus B entstehen oder die Zertifizierung R erreicht werden. Auch die Deckung des Strombedarfes aus erneuerbaren Energiequellen ist künftig zu berücksichtigen.
Das Kubaturgeschenk des Landes kann auch für Neubauten bzw. im Falle von Abbruch und Wiederaufbau angewandt werden. In diesem Fall beträgt das Kubaturgeschenk zehn Prozent der zulässigen Baumasse. Dabei muss das gesamte Gebäude den KlimaHaus-Nature Standard erreichen und die Vorschriften zur Deckung des Strombedarfes aus erneuerbaren Energiequellen erfüllen.
Zwar kann das Kubaturgeschenk für Gebäudesanierungen auch weiterhin im Ausmaß von 20 Prozent der bestehenden Baumasse genutzt werden, und beträgt in jedem Fall mindestens 200 Kubikmeter, jedoch gelten künftig höhere Anforderungen. In Zukunft muss als Folge der Sanierung mindestens ein KlimaHaus B entstehen oder die Zertifizierung R erreicht werden. Auch die Deckung des Strombedarfes aus erneuerbaren Energiequellen ist künftig zu berücksichtigen.
Das Kubaturgeschenk des Landes kann auch für Neubauten bzw. im Falle von Abbruch und Wiederaufbau angewandt werden. In diesem Fall beträgt das Kubaturgeschenk zehn Prozent der zulässigen Baumasse. Dabei muss das gesamte Gebäude den KlimaHaus-Nature Standard erreichen und die Vorschriften zur Deckung des Strombedarfes aus erneuerbaren Energiequellen erfüllen.