Dienstleistungen
Mod. 730/2022

Dokumente für die Abfassung der Steuererklärung

Allgemeine Unterlagen
gültiger Personalausweis;
Mod. 730/21, bzw. Redditi 2021;
Mod. C.U. 2022 (auch vom Ehepartner/Partner und Kindern);
Mod. C.U. 2022 für Rentner und Personen, die Arbeitslosengeld oder Lohnausgleich erhalten haben, wird beim Abfassen des 730 ausgedruckt;
Bescheinigung Auslandsrente 2021;
Erhaltene Unterhaltszahlungen (vom ex Ehepartner für sich selbst – nicht für die Kinder);
Steuernummer Ehepartner und zu Lasten lebende Kinder;
aktueller Lohnstreifen oder Arbeitsvertrag, falls heuer schon Arbeit gewechselt wurde.
Eigentum
Gebäudekatasterauszug und/oder Grundbesitzbogen (nur bei Änderungen, bzw. erstmaliger Abfassung der Steuererklärung);
Zinsbestätigung für das Jahr 2021 der Bank für Hypothekardarlehen für den Kauf der Erstwohnung sowie Kauf- und Darlehensvertrag; Rechnung des Notars bei Kauf der Erstwohnung im Jahr 2021 sowie eventuell Maklergebühren;
Zinsbestätigung für das Jahr 2021 der Bank für Hypothekardarlehen für den Bau der Erstwohnung sowie den Darlehensvertrag selbst, die Meldung des Baubeginns an die Gemeinde sowie die Rechnungen für den Bau;
Mietverträge von vermieteten Wohnungen;
Bestätigung des Kondominiumsverwalters für Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen 2021;
bei Wohnungskauf für unter 36jährige in der Zeit vom 26.05.21 – 31/12:21: Kaufvertrag und ISEE Bescheinigung.
Ausgaben
Ausgaben für den SüdtirolPass, FamilyPass, abo+ sowie SüdtirolPass 65+ (die Bestätigung kann über den Benutzeraccount auf
www.suedtirolmobil.info heruntergeladen werden);
Medikamente: Kassenbeleg mit Art und Anzahl des Medikamentes und der Steuernummer des Patienten. Kassenbelege ohne Steuernummer können nicht angenommen werden!
Arztspesen und bezahlte Tickets mit eventueller Rückerstattung von Sanitätsfonds (z.b. Mutual Help oder Sanipro) und/oder Sanitätsbetrieb;
Rechnungen Physiotherapie;
Lebens- und Unfallversicherung mit genauer Angabe der abschreibbaren Beträge;
Mietvertrag (wenn keine andere Unterstützung für die Miete gewährt wurde);
Einzahlungsbestätigung Hausfrauenrente;
Freiwillige Weiterversicherung für die Rente;
Einzahlungen für den Nachkauf von Studienjahren, Zusammenlegung von Versicherungszeiten; Rückzahlung nicht zustehender Arbeitslosenunterstützung;
Einzahlungsbestätigung der Sozialbeiträge für Hausangestellte (MAV Inps);
Pflegespesen (Gehälter für Pflegepersonal pflegebedürftiger Familienanmitglieder);
Begräbnisspesen;
entrichtete Unterhaltszahlungen an den ex Ehepartner (Urteil und Banküberweisung);
Tierarztspesen für Haustiere;
Spendenbestätigung an Organisationen/Vereine, die ins ital. ONLUS-Verzeichnis eingeschrieben sind (ausländische Vereinigungen sind nicht abschreibbar);
Einzahlungen in einen offenen Pensionsfonds (Bestätigung von Bank oder Versicherung) bzw. Zusatzzahlungen in den Laborfonds;
Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 Akontozahlungen für das Jahr 2021;
Restguthaben aus dem „Bonus vacanze“ der im Jahr 2021 eingelöst wurde.
Abschreibung Sanierungsmaßnahmen 2021
Abschreibung bezüglich Haussanierung (36 bzw. 50 Prozent) abzüglich Landesbeiträge mit der entsprechenden Baukonzession, technische Baubeschreibung, Meldung Baubeginn an Gemeinde und Amt für Arbeitssicherheit, Rechnungen mit entsprechenden Überweisungen;
Abschreibung betreffend Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten. Voraussetzung: außerordentliche Sanierungsarbeiten, Kauf der Möbel nach Baubeginn und innerhalb 2 Kalenderjahren ab Baubeginn;
Abschreibung bezüglich Energieeinsparungsmaßnahmen (55, bzw. 65 Prozent) mit der entsprechenden Baukonzession, technische Baubeschreibung, Meldung Baubeginn an Gemeinde und Amt für Arbeitssicherheit, Rechnungen mit entsprechenden Überweisungen, ENEA Meldung;
Ausgaben für den Fassadenbonus mit Bestätigung der Gemeinde, dass sich das Gebäude in der A oder B Zone befindet;
Ausgaben für die Gartengestaltung (Rechnungen mit Einzahlungsschein) Bonus Verde.
Die Abschreibungen für die Sanierungsmaßnahmen sind überaus komplex und kompliziert. Hierfür können auch noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Zusätzliche Abschreibemöglichkeiten für Familien
NEU: Einschreibegebühren für Musikschule, Chöre usw. für Kinder von 5 bis 18 Jahren;
Spesen für Kinderkrippe (nur für jene, die keinen staatlichen KITA Bonus erhalten haben);
Einzahlungsbelege für Kindergarten und Schulbesuch (auch Privatschulen) und Mensa, Lehrfahrten und Ausflüge;
Einzahlungsbestätigung für Mitgliedschaft in Amateursportvereinen zu Lasten lebender Kinder im Alter von 5 bis 18 Jahren;
für zu Lasten lebende Studenten: Mietvertrag lautend auf den Studenten selbst (auch Ausland), Zahlungsbelege der Miete, Einschreibegebühren UNI und Bestätigung über die Studienzeit 2021;
Einzahlung Zusatzrente für zu Lasten lebende Kinder.
Für alle Ausgaben, die in der Steuererklärung abgesetzt werden, besteht die Pflicht der Spesennachverfolgbarkeit. Das heißt, diese Ausgaben können nur dann abgeschrieben werden, wenn sie mittels elektronischen Zahlungsmitteln bezahlt wurden (Bancomat, Kreditkarte oder Überweisung); ausgenommen sind Zahlungen von Medikamenten oder Tickets und Rechnungen vom Optiker. Die entsprechenden Belege müssen der Steuererklärung beigelegt werden. Kontoauszug oder Belastung des Kontos für die Spesen sind mitzubringen.
Die Liste bietet eine Hilfe um die jeweils erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Für spezifische Fälle können noch weitere Unterlagen nötig sein. Dies wird gegebenenfalls vor Ort geklärt werden.
C.U. Kinder: Falls die Kinder gearbeitet oder ein Stipendium erhalten haben ist es wichtig deren C.U. bei der eigenen Steuererklärung mitzunehmen. Es muss festgestellt werden, ob die Kinder noch zu Lasten lebend waren (Höchstgrenze bis 24 Jahren 4.000 Euro, darüber 2.840,51 Euro) und außerdem kann es sein, dass die Kinder selbst eine Steuererklärung machen können, bzw. müssen.
Büro Neumarkt
Terminvereinbarung für die Abfassung der Steuerklärungen Mod 730/2022
Die Mitarbeiter des ASGB-Bezirksbüros Neumarkt teilen allen Interessierten mit, dass auch heuer wieder eine Terminvereinbarung für die Abfassung der Steuererklärungen notwendig ist.
Die ASGB-Mitglieder, welche die Steuererklärung Mod. 730/2022 im Büro Neumarkt abfassen wollen, sind gebeten, bereits frühzeitig einen Termin unter der Internetseite des ASGB www.asgb.org zu buchen. So können Wartezeiten vermieden werden.

Dienstleistungen

Einheitliches Familiengeld

Seit März wird das bisherige Familiengeld, das mit dem Lohnstreifen ausbezahlt wurde, sowie die Steuerfreibeträge für die zu Lasten lebenden Kinder durch das neue Einheitliche Familiengeld für Kinder bis zum 21. Lebensjahr ersetzt. Arbeitnehmer und Rentner, die bisher noch nicht angesucht haben, können noch bis Ende Juni das Gesuch einreichen, damit ihnen nichts verloren geht. Erfolgt das Gesuch um das neue Familiengeld erst ab Juli, wird die zustehende Unterstützung erst ab dem Folgemonat ausbezahlt.
Die Berechnung des Einheitlichen Familiengeldes erfolgt laut ISEE Wert. Die ISEE Bestätigung kann im Steuerbeistandszentrum des ASGB abgefasst werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auf www.asgb.org abrufbar. Für zu Lasten lebende Kinder über 21 Jahren werden wie bisher die Steuerfreibeträge berechnet auf den steuerpflichtigen Lohn gewährt.