Dienstleistungen

Steuererklärung 2022, Einkommen 2021

Ab 1. April bis 27. September 2022 ist es möglich, die Steuererklärung Mod. 730 in den ASGB-Büros abzufassen. Grundsätzlich muss man unterscheiden, wer eine Steuererklärung machen muss und wer eine Steuererklärung machen kann.
Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind jene Personen, die im Jahr 2021 mehrere Arbeitsverhältnisse hatten oder zusätzlich zum „normalen“ Arbeitsverhältnis oder zur Rente eine Zusatztätigkeit ausgeübt haben oder ein Zusatzeinkommen in Form einer Miete bezogen haben. Wer im Jahr 2021 den Lohnausgleich über das NISF/INPS ausbezahlt oder Arbeitslosengeld erhalten hat, ist auch verpflichtet eine Steuererklärung abzufassen; das entsprechende Mod. CU des NISF/INPS kann direkt in unserem Büro gedruckt werden.
Ebenso ist es ratsam zu überprüfen, ob auf dem Mod. CU, das vom Arbeitgeber innerhalb Ende März ausgehändigt wurde, die Steuerfreibeträge für die zu Lasten lebenden Kinder oder für den Ehepartner richtig angewandt wurden. Mit der Abfassung der Steuererklärung kann man die Steuerfreibeträge richtigstellen.
Weiters kann man in der Steuererklärung verschiedene Ausgaben wie Arztspesen, Spenden, Südtirol Pass, Beerdigungsspesen, Lebens- und Unfallversicherung geltend machen und damit ein Steuerguthaben erzielen. Ebenso kann man den Mietvertrag in der Steuererklärung geltend machen, sofern man keine Unterstützung auf Landesebene erhalten hat. Für Familien mit Kindern gibt es verschiedene Abschreibemöglichkeiten wie Schulgebühren, Mensa, Kleinkinderbetreuung, Kindergartengebühren, Mitgliedsbeiträge an Sportvereine, Abo+ usw. Neu ist heuer, dass man auch die Ausgaben für die Musikschule abschreiben kann.
Wohnungs- und Hausbesitzer können Ausgaben für außerordentliche Sanierungsmaßnahmen geltend machen. Kondominien stellen die entsprechende Bestätigung mit den Ausgaben für die abschreibbaren Spesen aus. Private Haussanierer müssen einige Voraussetzungen erfüllen, damit sie die Ausgaben abschreiben können.
Termin vormerken
Um unseren Mitgliedern die Wartezeiten für die Abfassung der Steuererklärung so kurz wie möglich zu halten, werden wir auch heuer wieder die Steuererklärungen nur nach Terminvereinbarung abfassen.
Auf www.asgb.org können sich Interessierte selbst einen Termin in einem unserer Büros in Bozen, Brixen, Bruneck, Meran, Neumarkt, Schlanders oder Sterzing vormerken.
Auch telefonische Vormerkungen sind weiterhin möglich.

Dienstleistungen

Neuerungen Steuererklärungen 2022

Für die jetzt fällige Steuererklärung für Einkommen des Jahres 2021 gibt es bei den abschreibbaren Ausgaben ein paar Neuerungen.
Möbelbonus: Bei außerordentlichen Sanierungsmaßnahmen die nach dem 1. Jänner 2020 angefangen haben, kann im Jahr 2021 auch der Möbelbonus in Anspruch genommen werden. Für das Jahr 2021 wurde dieser auf 16.000 Euro erhöht. Ab 2022 gilt dann eine Höchstgrenze von 10.000 Euro.
Die Ausgaben für die Tierarztspesen wurden von jährlich 500 auf 550 Euro erhöht.
Neu ist, dass man nun auch die Einschreibegebühren für Musik­schulen, Chöre und Musikkapellen abschreiben kann. Die Abschreibung gilt für Kinder von fünf bis 18 Jahren und wurde auf höchstens 1.000 Euro pro Kind festgelegt und steht nur dann zu, wenn das Gesamteinkommen unter 36.000 Euro liegt.
Außerdem gibt es eine Steuergutschrift (credito d‘imposta) für den Kauf der Erstwohnung für unter 36jährige. Die Steuergutschrift bezieht sich auf die IVA der ab 26. Mai 2021 bis 31. Dezember 2021 gekauften Erstwohnung und kann auch im Mod. 730 verrechnet werden, sofern der Interessierte eine ISEE Bescheinigung unter 40.000 Euro hatte.