Gebietskörperschaften


Bereichsvertrag für Bedienstete im Sozialbereich: Endlich Licht am Ende des Tunnels

Bereits vor knapp vier Jahren haben wir die ersten Forderungen deponiert, die die Überarbeitung des Bereichsvertrages im Sozialbereich zum Inhalt hatten. Vordergründig war uns wichtig, dass durch die Erhöhung der Aufgabenzulagen eine bessere Entlohnung der Mitarbeiter zustande kommt.
Vor knapp zwei Monaten haben Vertreter des Gemeindeverbandes, der Bezirksgemeinschaften und des Verbandes der Seniorenwohnheime zu einem Gespräch geladen. Der Umstand, dass sich die Außenwahrnehmung der Gesellschaft zu den Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter und deren Leistungen während des epidemiologischen Notstandes Covid-19 merklich geändert hat, war sicherlich einer der Gründe für die Einladung zum Gespräch. Hauptthema war die Aufstockung der Gehälter. Die Aufstockung soll über folgende Punkte erfolgen:
Erhöhung der Aufgabenzulagen;
Erhöhung der Turnuszulagen – wer einspringt, soll dies entsprechend vergütet bekommen, genauso wer Mehrarbeit (Überstunden) leistet. In diesem Zusammenhang verlangen die Arbeitgeber im Sozialbereich von den Gewerkschaften, dass diese künftig 200 Überstunden, statt der aktuell geltenden 120 Überstunden genehmigen;
Die bezahlten freien Tage für die berufsbegleitende Ausbildung im Sozialbereich sollen künftig auf 25 erhöht werden.
Auch über die Einführung von zwei neuen Berufsbildern wurde diskutiert. Dabei handelt es sich um das Berufsbild des Pflegehelfers und des Sozialbetreuers in Ausbildung. Das heißt, dass die Einführung einer Lehre zum Erlang dieser Berufe angedacht wird. Auch die Überarbeitung der Zulagen für bestimmte Leitungspositionen wurde diskutiert – konkrete Entwürfe gibt es diesbezüglich aber noch nicht.
Zu diesen Punkten haben wir bereits Alternativvorschläge, Änderungen und auch Absagen mitgeteilt. Aktuell warten wir auf einen neuen – hoffentlich verbesserten – Entwurf. Wir werden im Sinne der betroffenen Mitarbeiter weiterverhandeln, denn die aktuellen Angebote sind uns noch zu niedrig.

Öffentlicher Dienst


Neuverhandlungen zum Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag

Angesichts des Umstandes, dass der letzte Bereichsübergreifende Kollektivvertrag des öffentlichen Dienstes in Südtirol mit Ende des Jahres 2021 abgelaufen ist, bemühen wir uns aktuell einen neuen Vertrag zu verhandeln. Die Verhandlungen gestalten sich aber schwierig – und dies hauptsächlich aus folgenden Gründen: Einerseits sieht der aktuelle Landeshaushalt keine, oder nur eine finanzielle pro-forma Dotierung vor, andererseits sieht der abgelaufene Bereichsübergreifende Kollektivvertrag die Überarbeitung des Lohngefüges (Grundgehalt, Sonderergänzungszulagen, Gehaltsklassen und -vorrückungen etc.) vor, die Voraussetzung für die Unterzeichnung eines neuen Vertrages ist.
Die aktuelle Situation im Hinblick auf die Inflation erfordert eine rasche Reaktion der Landespolitik, um die Kaufkraftverluste der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst auszugleichen. Unverständlich ist deshalb auch, warum weit über 20 Millionen Euro, die uns der Landeshauptmann schon seit längerem versprochen hat, immer noch ausständig sind. Wir Gewerkschaften haben zur Klärung dieser Punkte bereits mehrmals um Aussprachen angesucht und die konkrete Aufnahme von Verhandlungen gefordert. Zwar ist es im letzten Jahr zu zwei Treffen gekommen, diese waren aber leider ernüchternd und nicht von Erfolg gekrönt. Sollte sich bezüglich der Verhandlungen demnächst etwas tun, informieren wir euch umgehend über unsere Kanäle wie Homepage und soziale Medien.