Handwerk


Leistungen Bilaterale Körperschaft 2022-2023

Die vier Gewerkschaftsbünde und die zwei Handwerkerverbände Südtirols haben kürzlich das Abkommen unterzeichnet, das die Leistungen der Bilateralen Körperschaft für das Handwerk zugunsten der Arbeitnehmer und der Unternehmen für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2023 festlegt. Alle Leistungen des Vorjahres wurde beibehalten (mit Ausnahme des Sonderbeitrages Covid-19 für Körperpflege). Aber es gibt etliche Neuigkeiten in den Kapiteln „Berufliche Aus- und Weiterbildung“ und „Unterstützung der Familie“. Es gibt einen Beitrag von 200 Euro für alle Lehrlinge, die das erste Schuljahr mit Erfolg abschließen. Dann gibt es Beiträge für Lehrlinge aller Schuljahre und für Meistertitelanwärter:innen, die in einem für ihr Geschlecht untypischen Beruf ausgebildet werden. Zur Unterstützung der Elternschaft sind nun auch Beiträge für die Spesen von Kindergärten und Tagesmütter vorgesehen.
Nachstehend eine Übersicht der ab 1. Jänner 2022 geltenden Kriterien:

Metall


Neuer Kollektivvertrag Metallhandwerk

Am 22. Dezember 2021 wurde in Rom ein neuer Kollektivvertrag für das Metallhandwerk unterzeichnet. Der letzte Kollektivvertrag dieser Sparte wurde im fernen Jahr 2011 abgeschlossen; seitdem gab es keine kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen mehr. Die vom neuen Vertrag vereinbarten Lohnerhöhungen werden in drei Raten wie folgt ausbezahlt.
Die Außendienstzulage wurde auf 36,75 Euro erhöht.
Weitere Erhöhungen wurden beim Bereitschaftsdienst erzielt
Bei einem Bereitsschaftsdienst von 24 Stunden erhält der Beschäftigte 13,65 Euro, bei 16 Stunden 7,35 Euro.