Aktuell
Schreiben des ASGB an die Landesregierung
Kaufkraftverluste eindämmen
Am 2. Februar dieses Jahres hat der ASGB den Mitgliedern der Südtiroler Landesregierung ein Schreiben zukommen lassen, in welchen schnell umsetzbare und konkrete Forderungen zur Abmilderung inflationsbedingter Kaufkraftverluste vorgestellt wurden. Wir möchten den Lesern des Aktiv das Schreiben nicht vorenthalten und drucken es untenstehend vollinhaltlich ab:
Betreff: Abmilderung inflationsbedingter Kaufkraftverluste
Sehr geehrte Mitglieder der Südtiroler Landesregierung!
Die hohe Inflation 2021 und auch die für das aktuelle Jahr erwartete Teuerungsrate haben natürlich massive Auswirkungen auf die Kaufkraft der Bürger. Es liegt unter anderem in der Verantwortung der politischen Entscheidungsträger, entsprechende Abfederungsmaßnahmen zur Entlastung der Betroffenen zu beschließen. Dasselbe gilt für uns Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände – auch wir stehen in der Pflicht Verhandlungen zu führen, um die Geldentwertung und damit die Folgen für die Volkswirtschaft abzufangen.
Mittels dieses Schreibens erlauben wir uns, kurzfristig umsetzbare Vorschläge an die Landesregierung zu deponieren, welche das Ziel verfolgen, einen Beitrag zur Verringerung des Kaufkraftverlustes zu leisten:
Mit freundlichen Grüßen,
Mittels dieses Schreibens erlauben wir uns, kurzfristig umsetzbare Vorschläge an die Landesregierung zu deponieren, welche das Ziel verfolgen, einen Beitrag zur Verringerung des Kaufkraftverlustes zu leisten:
Die Südtiroler Verbraucherzentrale deponiert demnächst einen Forderungskatalog, der darauf abzielt, die Energiekosten – die nachweislich einen wesentlichen Beitrag zur Teuerung beitragen – zu senken. Diesen unterstützen wir vollinhaltlich und ersuchen darum, die Umsetzung der Forderungen zu prüfen.
Angesichts der Tatsache, dass folgende Sozialtransfers seit Jahren nicht mehr der Inflation angepasst wurden, fordern wir eine mindestens zehnprozentige Erhöhung
des sozialen Mindesteinkommens;
des Beitrages für Miete und Wohnungsnebenkosten;
des Beitrages für Wohnungsnebenkosten für Senioren;
des Landeskindergeldes;
der Studienstipendien.
Weiteres ersuchen wir um Aufstockung der Gelder für Kollektivverträge im öffentlichen Dienst.
Gerne stehe ich für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.Mit freundlichen Grüßen,
Tony Tschenett,
ASGB-Vorsitzender
ASGB-Vorsitzender