Verbrauchertelegramm
Senioren im Fokus

Volksanwaltschaft und Verbraucherzentrale stecken gemeinsame Ziele ab

Bei einem Treffen zwischen der Volksanwältin Gabriele Morandell und der Verantwortlichen der Verbraucherzentrale Gunde Bauhofer wurden gemeinsame Projekte für das kommende Jahr vereinbart. Vor allem möchten beide Einrichtungen sich verstärkt den Anliegen der Senioren widmen.
„Die älteren Menschen und deren Schwierigkeiten mit der Digitalisierung werden dabei oft vergessen,“ so Morandell. Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung und von privaten Anbietern werden verstärkt nur mehr telematisch angeboten, sodass die Selbstständigkeit vieler Senioren verloren geht und sie auf die Hilfestellung von Familienmitgliedern oder Freunden angewiesen sind.
„Wir möchten uns gemeinsam vermehrt dafür einsetzen, dass regelmäßige Öffnungszeiten der Ämter für direkte Kontakte weiterhin bestehen bleiben und Ansuchen von öffentlichen Verwaltungen und privaten Dienstleistern auch weiterhin in Papierform angenommen werden und Schreiben an ältere Menschen wie bisher mit der Post verschickt werden.“, so Morandell und Bauhofer.
„Senioren mit solchen Beschwerden sollten sich dringend bei uns melden“, sagt Morandell und Bauhofer, „wir werden alle Anliegen sammeln und uns für die Rechte der älteren Menschen stark machen.“
Wir sind unter folgenden Rufnummern erreichbar
Volksanwaltschaft
Tel. 0471 94 60 20 oder
Verbraucherzentrale
Tel. 0471 97 5597.

Verbrauchertelegramm

Kubaturgeschenk des Landes bis Ende 2026 nutzbar

Die energetischen Sanierungen und Neubauten können nun in Ruhe angegangen werden, da der neue Kubaturbonus bis 31. Dezember 2026 genutzt werden kann.
Mit 31. Dezember 2021 war das Kubaturgeschenk des Landes ausgelaufen. Mit 1. Februar wurde der neue Kubaturbonus, auch unter dem Begriff Baumassenbonus bekannt, von Seiten der Landesregierung neu geregelt.
Zwar kann das Kubaturgeschenk für Gebäudesanierungen auch weiterhin im Ausmaß von 20 Prozent der bestehenden Baumasse genutzt werden, und beträgt in jedem Fall mindestens 200 Kubikmeter, jedoch gelten künftig höhere Anforderungen. In Zukunft muss als Folge der Sanierung mindestens ein KlimaHaus B entstehen oder die Zertifizierung R erreicht werden. Auch die Deckung des Strombedarfes aus erneuerbaren Energiequellen ist künftig zu berücksichtigen.
Das Kubaturgeschenk des Landes kann auch für Neubauten bzw. im Falle von Abbruch und Wiederaufbau angewandt werden. In diesem Fall beträgt das Kubaturgeschenk zehn Prozent der zulässigen Baumasse. Dabei muss das gesamte Gebäude den KlimaHaus-Nature Standard erreichen und die Vorschriften zur Deckung des Strombedarfes aus erneuerbaren Energiequellen erfüllen.