Verbrauchertelegramm
Erdgas-Zentralheizung in Kondominien

VZS: Sozialbonus jetzt in Anspruch nehmen!

Auch in Südtirol gibt es zahlreiche „zentralisierte“ Erdgasversorgungen, bei denen ein einziger Liefervertrag im Namen des Kondominiums abgeschlossen wird, auch wenn im Kondominium dann alle Familien das Gas zum Heizen und für das Warmwasser nutzen.
Viele dieser Familien haben nun Anspruch auf den sogenannten „Gasbonus“ (weitere Informationen finden Sie hier: www.arera.it/it/consumatori/gas/bonusgas_ec.htm#). Seit dem 1. Januar 2021 werden diese Sozial-Boni, d. h. die direkt an einen Strom- oder Gasvertrag geknüpften Strom- und Gas-Boni, automatisch ausgezahlt, sodass ein eigenes Ansuchen bei der Gemeinde oder dem CAF nicht mehr erforderlich ist. Die Betroffenen müssen lediglich die Dichiarazione Sostitutiva Unica (DSU) vorlegen, in der Regel zu Beginn eines jeden Kalenderjahres, mit welcher das INPS die Zugangsvoraussetzungen überprüft.
In den letzten Wochen haben viele Betroffene eine Mitteilung vom Sportello per il consumatore - Energia e ambiente (Verbraucherschalter - Energie und Umwelt) erhalten, in der mitgeteilt wird, dass die betreffende Person zwar die Voraussetzungen für den Erhalt des Gasbonus erfüllt, sich im System aber "kein Vertrag über die Lieferung von Erdgas für diesen ISEE-Haushalt" findet. Die Betroffenen (auf deren Namen die ISEE-Erklärung lautet) werden aufgefordert, innerhalb von 60 Tagen ab Erhalt dieser Mitteilung über die Website www.portalesportello.it/regunica den PDR-Code der zentralisierten (kondominialen) Gasversorgung mitzuteilen. Um diesen Code mitteilen zu können, muss im Kondomium eine zentralisierte Gasversorgung für die Heizung vorhanden sein. Der PDR-Code muss beim Kondominiumverwalter angefordert werden. Einige VerbraucherInnen berichten uns, dass die Verwalter diesen Code nicht mitteilen wollen, weil sie einen Betrugsversuch fürchten: Wir können versichern, dass der Pdr mitzuteilen ist, um in Genuss des Bonus zu gelangen, und es sich nicht um einen Versuch handelt, Daten zu missbrauchen.
„Wir raten, die Mitteilung aufmerksam zu lesen, und sich angesichts des engen Zeitrahmens für die Registrierung im Portal und die Übermittlung des Formulars umgehend mit ihrem Hausverwalter in Verbindung zu setzen, um den PDR-Code zu erhalten“, fasst Gunde Bauhofer, VZS-Geschäftsführerin zusammen. „Angesichts der aktuellen Situation, die durch sehr hohe Strom- und Gaspreissteigerungen gekennzeichnet ist, ist der Gasbonus sicherlich eine sinnvolle und wichtige finanzielle Hilfe für das Familiebudget“.
Bei der VZS gibt es einen eigenen Energieschalter für Fragen und Informationen zu Rechnungen, Verträgen und weiteren Aspekten der Energie-, Wasser- und Umweltdienstleistungen Tel. 0471 97 55 97.

SSG


Gleiche Arbeit, gleicher Lohn!

Lehrerstreik am 10. Dezember 2021
Unsere Kollegen von FLC/GBW-CGIL/ABG und UIL scuola RUA haben Ende November letzten Jahres zum gesamtstaatlichen Streik ausgerufen, an dem wir uns aus Überzeugung beteiligt haben. Trotz diverser politischer Zusagen und Wertschätzungsbekundungen für die außergewöhnlichen Leistungen der Lehrer und Lehrerinnen in der Pandemiezeit mussten wir GewerkschaftsvertreterInnen italienweit die unzulängliche ökonomische Berücksichtigung unserer überaus gelobten Leistungen verbunden mit den jahrelangen Lohnforderungen im Stabilitätsgesetz der Regierung ernüchternd zur Kenntnis nehmen. Neben der Gehaltsangleichung respektive der gestiegenen Lebenshaltungskosten verfolgen die GewerkschaftsvertreterInnen auf nationaler Ebene in erster Linie die Anpassung unserer Löhne an das europaweit durchschnittliche Besoldungsniveau. Wir landen im europäischen Lohnranking seit etlichen Jahren auf den letzten Plätzen, so wie etwa Bulgarien und Rumänien. Dies ist schwer hinnehmbar und akzeptierbar – bedenkt man die gesetzlich geforderten Kriterien, wie etwa die vorgegebenen Ausbildungsvoraussetzungen um überhaupt diesen Beruf ausüben zu können. Als weitere Ziele gelten die allgemeine Aufwertung unserer Bildungsarbeit durch Verbesserung der prekären Beschäftigungszustände und eine Entbürokratisierung, damit eine vermehrte Fokussierung auf die Wissensvermittlung, die Förderung der diversen Kompetenzen unserer Kinder und Jugendlichen sowie eine beidseitig bereichernde, konstruktive Zusammenarbeit mit den SchülerInnen überhaupt wieder möglich wird.
Auf Landesebene hingegen prangern wir seit Jahren die Diskrepanz der Gehälter von Staats- und LandeslehrerInnen an. Wir schätzen die Arbeit unserer KollegInnen in den Berufsschulen, Musikschulen usw. sehr - sind aber gleichzeitig der Auffassung, dass wir die gleiche hochqualifizierte Dienstleistung erbringen. Deshalb ist es in keiner Weise nachvollziehbar, dass noch immer eklatante Lohndifferenzen zwischen den beiden gleichen Berufsgruppen bestehen. Siehe hierzu folgende knappe aber aussagekräftige Gegenüberstellung.
Mit dem Vorsatz der Lohnanpassung sollten hierzulande eigentlich noch vor Pandemiebeginn die entsprechenden Verhandlungen mit dem Land beginnen. Dann kam aber mit März 2020 Covid-19 und wir wurden verständlicherweise um Geduld gebeten. Wir haben infolgedessen lange genug Verständnis für die Ausnahmesituation gezeigt und ein hohes Maß an Geduld an den Tag gelegt. Irgendwann ist aber einfach genug! Die alsbaldig versprochene Wiederaufnahme der Verhandlungen fand de facto bis heute noch nicht statt.
Wir mussten mit Verwunderung Ende letzten Jahres konstatieren, dass im Entwurf des neuen Landeshaushaltsgesetzes unsere Anliegen und unsere Forderungen auch für die kommenden drei Jahre keine Berücksichtigung gefunden haben oder dass ihnen in irgendeiner Weise Gewichtung verliehen worden wäre. Die festgelegten zehn Millionen Euro pro Jahr für die etwa 10.000 Lehrpersonen reichen laut unserer Einschätzung nicht einmal für eine korrekte Inflationsanpassung.
Diese Tatsache bewog uns Anfang Dezember 2021 zum Streikaufruf und damit verbunden zur – auch medialen - klar formulierten Kommunikation unsere zentralen Forderungen:
Festlegung ausreichender und notwendiger Geldmittel und deren Zweckbindung
Umgehende Wiederaufnahme der Verhandlungen zum Zwecke der Lohnangleichung
Der Streik mit einer 36prozentigen Beteiligung an den deutschen und ladinischen Staatsschulen und dessen mediale Berichterstattung haben durchaus ihre Wirkung gezeigt. Über dieses Ergebnis sind wir sehr froh und dankbar. Die Entscheidung sich am Streik zu beteiligen ist aufgrund der aktuellen Situation und den allgemeinen Herausforderungen sicherlich nicht allen leichtgefallen. Jede Streikbeteiligung hat ihren Beitrag geleistet und so konnten erste Schritte in die richtige Richtung erwirkt werden.
Bereits dem Streikaufruf folgte ein dezidierter offizieller Vermerk für die Landesregierung bzw. ein klarer Auftrag an die öffentliche Delegation zur Wiederaufnahme der Gehaltsverhandlungen über die Anpassung der LehrerInnengehälter datiert mit 06.12.2021.
Des Weiteren bekundeten einige Oppositionsparteien ihre Unterstützung und ihren Beistand in Bezug auf unsere Anliegen und Ziele. Dies wissen wir zu schätzen.
Eine erste Aussprache fand kurz nach dem Streik, d.h. konkret am Dienstag, den 14.12.2021 im Zuge eines politischen Treffens statt. Im Rahmen dessen befasste man sich bereits mit dem Thema der Gehaltsanpassungen.
Mit dem Streik wurde aus unserer Sicht ein klares, öffentliches und deutliches Zeichen des Protests gesetzt. Nun bedarf es aber einer deutlichen politischen Antwort vonseiten der Entscheidungsträger. Wir sind bereit und gewillt sofort mit den Gesprächen zu beginnen – denn die Versprechen allein reichen uns nicht mehr!!!