Verbrauchertelegramm
Neuerungen 2022

Verfall der Zustimmungen und Sperre der Handynummern

Vor kurzem wurden wesentliche und wichtige Neuerungen eingeführt (GD 139/2021, umgewandelt mit G. 205/2021). Durch den Eintrag in das Register der Einsprüche (http://www.registrodelleopposizioni.it/it) verfallen sämtliche Zustimmungen, die ein*e Verbraucher*in einem Unternehmen vorab erteilt hatte. Dies gilt insbesondere auch für die besonders lästigen automatisierten Anrufe, die von einer Maschine, nicht aber von einer Person getätigt werden. Auch soll laut Vize-Minister für wirtschaftliche Entwicklung Gilberto Picchetto innerhalb Ende Jänner 2022 der Beschluss vorliegen, der es erlauben wird, auch die eigenen Handynummern für Werbeanrufe zu „sperren“. Die Rechtsnorm schließt nun die Lücken und ebnet den Verbraucher*innen den Weg zu mehr Schutz vor Marketing- und Werbeanrufen.

Verbrauchertelegramm
Erdgas-Zentralheizung in Kondominien

VZS: Sozialbonus jetzt in Anspruch nehmen!

Auch in Südtirol gibt es zahlreiche „zentralisierte“ Erdgasversorgungen, bei denen ein einziger Liefervertrag im Namen des Kondominiums abgeschlossen wird, auch wenn im Kondominium dann alle Familien das Gas zum Heizen und für das Warmwasser nutzen.
Viele dieser Familien haben nun Anspruch auf den sogenannten „Gasbonus“ (weitere Informationen finden Sie hier: www.arera.it/it/consumatori/gas/bonusgas_ec.htm#). Seit dem 1. Januar 2021 werden diese Sozial-Boni, d. h. die direkt an einen Strom- oder Gasvertrag geknüpften Strom- und Gas-Boni, automatisch ausgezahlt, sodass ein eigenes Ansuchen bei der Gemeinde oder dem CAF nicht mehr erforderlich ist. Die Betroffenen müssen lediglich die Dichiarazione Sostitutiva Unica (DSU) vorlegen, in der Regel zu Beginn eines jeden Kalenderjahres, mit welcher das INPS die Zugangsvoraussetzungen überprüft.
In den letzten Wochen haben viele Betroffene eine Mitteilung vom Sportello per il consumatore - Energia e ambiente (Verbraucherschalter - Energie und Umwelt) erhalten, in der mitgeteilt wird, dass die betreffende Person zwar die Voraussetzungen für den Erhalt des Gasbonus erfüllt, sich im System aber "kein Vertrag über die Lieferung von Erdgas für diesen ISEE-Haushalt" findet. Die Betroffenen (auf deren Namen die ISEE-Erklärung lautet) werden aufgefordert, innerhalb von 60 Tagen ab Erhalt dieser Mitteilung über die Website www.portalesportello.it/regunica den PDR-Code der zentralisierten (kondominialen) Gasversorgung mitzuteilen. Um diesen Code mitteilen zu können, muss im Kondomium eine zentralisierte Gasversorgung für die Heizung vorhanden sein. Der PDR-Code muss beim Kondominiumverwalter angefordert werden. Einige VerbraucherInnen berichten uns, dass die Verwalter diesen Code nicht mitteilen wollen, weil sie einen Betrugsversuch fürchten: Wir können versichern, dass der Pdr mitzuteilen ist, um in Genuss des Bonus zu gelangen, und es sich nicht um einen Versuch handelt, Daten zu missbrauchen.
„Wir raten, die Mitteilung aufmerksam zu lesen, und sich angesichts des engen Zeitrahmens für die Registrierung im Portal und die Übermittlung des Formulars umgehend mit ihrem Hausverwalter in Verbindung zu setzen, um den PDR-Code zu erhalten“, fasst Gunde Bauhofer, VZS-Geschäftsführerin zusammen. „Angesichts der aktuellen Situation, die durch sehr hohe Strom- und Gaspreissteigerungen gekennzeichnet ist, ist der Gasbonus sicherlich eine sinnvolle und wichtige finanzielle Hilfe für das Familiebudget“.
Bei der VZS gibt es einen eigenen Energieschalter für Fragen und Informationen zu Rechnungen, Verträgen und weiteren Aspekten der Energie-, Wasser- und Umweltdienstleistungen Tel. 0471 97 55 97.