Patronat
Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft
Die Gesuche für das Arbeitslosengeld 2021 in der Landwirtschaft müssen innerhalb 31.03.2022 gestellt werden. Das Recht auf das Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft steht jenen lohnabhängig beschäftigten landwirtschaftlichen Arbeitern zu, die folgende Kriterien erfüllen:
Sie müssen im Jahr 2021 in den Namensverzeichnissen der abhängigen landwirtschaftlichen Arbeiter für weniger als 270 Tage eingetragen gewesen sein;
In den Jahren 2020 und 2021 müssen sie hauptsächlich als landwirtschaftliche Arbeiter versichert gewesen sein und mindestens 102 Tagesbeiträge vorweisen können.