Patronat


Obligatorischer Vaterschaftsurlaub

Der obligatorische Vaterschaftsurlaub für lohnabhängige Väter in der Privatwirtschaft wird auch auf das Jahr 2022 ausgedehnt. Die wesentliche Neuerung ist, dass der obligatorische Vaterschaftsurlaub nicht mehr jährlich bestätigt werden muss, sondern mittels Haushaltsgesetz 2022 strukturell festgeschrieben wurde. Der Vaterschaftsurlaub beträgt zehn Arbeitstage, welche innerhalb des fünften Lebensmonats des Kindes genossen werden können. Die Entlohnung während des Vaterschaftsurlaubes wird vom NISF/INPS übernommen und beträgt 100 Prozent des Tageslohns je genossener Tag.

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Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft

Die Gesuche für das Arbeitslosengeld 2021 in der Landwirtschaft müssen innerhalb 31.03.2022 gestellt werden. Das Recht auf das Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft steht jenen lohnabhängig beschäftigten landwirtschaftlichen Arbeitern zu, die folgende Kriterien erfüllen:
Sie müssen im Jahr 2021 in den Namensverzeichnissen der abhängigen landwirtschaftlichen Arbeiter für weniger als 270 Tage eingetragen gewesen sein;
In den Jahren 2020 und 2021 müssen sie hauptsächlich als landwirtschaftliche Arbeiter versichert gewesen sein und mindestens 102 Tagesbeiträge vorweisen können.